Zuletzt aktualisiert am 25.01.2009, Stefan Freeman, Diakonische Bezirksstelle Esslingen
25.01.2009

Aktualisierung: GEZ und Bestätigungen von Kopien bei der Rundfunkgebührenbefreiung

Unsere Meldung vom November zur GEZ und der Möglichkeit von Beratungsstellen, auf Antrag Kopien von Sozialleistungsbescheiden zu bestätigen, fand Verbreitung und hat laut Volker Haug vom Caritasverband Wiesbaden zu einem Anstieg entsprechender Anträge bei der GEZ geführt, hoffentlich gleichbedeutend mit einhergehender Erleichterung für eine größere Zahl von Alg-2-Empfängern, denen ein weiterer Weg von der Beratungsstelle zur ARGE erspart wird.

Allerdings sei dem Caritasverband Wiesbaden mitgeteilt worden, dass für diese Bestätigungen (doch) keine gesonderte Erlaubnis beantragt werden muss.

"Werden abgestempelte Bescheide in Kopie zusammen mit einem Antrag auf Befreiung vorgelegt, so legen wir diese Unterlagen bei der Entscheidung über die Gebührenbefreiung zugrunde", so ein Vertreterin der GEZ gegenüber dem Caritasverband Wiesbaden.

Wie schon geschildert dürfen die Beratungsstellen die Vorlage des Originals nicht als amtliche Beglaubigung nach dem VwVfG auf dem GEZ-Befreiungsantrag vermerken.

Links

» Abkürzungsverzeichnis

Nach oben