Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2008 geändert - Erstmals bundeseinheitliche Tabelle
Zum 01.01.2008 wird die Düsseldorfer Tabelle geändert. Dies war wegen des gleichzeitigen Inkrafttretens des neuen Unterhaltsrechts notwendig geworden.
Zukünftig wird es eine einheitliche Tabelle für ganz Deutschland geben, die sog. "Berliner Tabelle" für Geringverdiener in den neuen Bundesländern entfällt.
Die Monatssätze steigen um durchschnittlich etwa zwei Euro. Die Zahl der Einkommensgruppen wurde von 13 auf 10 gesenkt. Besonders Kinder mit Eltern in den oberen Einkommensgruppen könnten allerdings künftig ein paar Euro weniger erhalten, wenn diese in eine andere Einkommensklasse rutschen. Da das Existenzminimum von Kindern künftig Vorrang hat, können geschiedene Ehepartner nun leer ausgehen, wenn der Mindest-Eigenbedarf für den verdienenden Ex-Partner erreicht ist. Dies habe der Gesetzgeber so gewollt. Auf der anderen Seite soll die neue Tabelle einfacher zu handhaben sein. Die Unterhaltstabelle ist in 400-Euro-Einkommensschritten gegliedert. Das Kindergeld wird bei Minderjährigen zur Hälfte und bei Volljährigen ganz angerechnet.
Die Richtsätze in der Düsseldorfer Tabelle werden in der Regel alle zwei Jahre neu angepasst.
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