Zuletzt aktualisiert am 21.10.2006, Stefan Freeman, Diakonische Bezirksstelle Esslingen
21.10.2006

Ab 2007 Rundfunkgebühren für Geldautomaten?

Zum Jahresanfang 2007 ist für internetfähige Computer ("neuartige Rundfunkempfangsgeräte") eine verminderte Rundfunkgebühr von EUR 5,52 zu entrichten.

Die Frankfurter Industrie- und Handelskammer hat die derzeit kursierenden Auslegungen der Formulierung der "neuartigen Rundfunkempfangsgeräte" konsequent weitergedacht, um ihre Unsinnigkeit zu verdeutlichen: Nicht nur der heimische PC sei von der Gebühr betroffen, so er denn über einen Internetanschluss verfügt, auch die 50.000 deutschen Geldautomaten wären nunmehr belastet!

Dies teilte die Frankfurter IHK jüngst mit und sorgte dadurch für verwunderte Gesichter. Der Grund für die Gebührenerhebung sei laut IHK, dass jeder Geldautomat über das Internet mit den Banken verbunden wäre und damit unter die Kategorie der Computer mit Internetanschluss fallen würde. Da diese mit dem Jahreswechsel aber als Geräte, die zum Empfang von Radio- und TV-Sendungen fähig sind, eingestuft werden, müssten auch für Geldautomaten GEZ-Gebühren bezahlt werden.

Die Frankfurter IHK berücksichtigt dabei vermutlich nicht, dass die GEZ Gebühr pro Betriebsstätte fällig wird und damit der Geldautomat in vielen, wenn nicht sogar in den meisten Fällen schon abgedeckt sein dürfte. Interessant wird es aber evtl. für Geldautomaten, die abseits einer Filiale stehen.

Also wird es alles in allem wohl doch nichts mit dem zusätzlichen Geldsegen für die Rundfunkanstalten, aber wer weiß: Wenn schon die Gebühr je Betriebsstätte bezahlt werden muss, werden die Automaten ja vielleicht doch noch so umgerüstet, dass die Gebühren berechtigt sind und der Kunde sich während seiner Wartezeit durch Medienberieselung beschäftigten kann!

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