Zuletzt aktualisiert am 28.09.2006, Stefan Freeman, Diakonische Bezirksstelle Esslingen
28.09.2006

Projekt Restschuldversicherungen bei Ratenkrediten

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sucht Personen, die einen Ratenkredit mit Restschuldversicherung gekauft haben und denen der Abschluss der Versicherung von der Bank mehr oder weniger deutlich zur Bedingung für die Kreditgewährung gemacht wurde.

Oftmals ist im Kreditvertrag das Feld für den Abschluss einer Restschuldversicherung schon ausgefüllt und die Kunden gehen davon aus, dass sie diese Versicherung abschließen müssen. Je nach Höhe der Versicherungsprämie kann sich der "tatsächliche" effektive Jahreszins im Vergleich zu dem in der Werbung oder im Vertragsformular ausgewiesenen Zins um mehr als 100% erhöhen und - würde mann die Restschuldversicherungsprämie in den effektiven Jahreszins einzrechnen - den Tatbestand des Kreditwuchers erfüllen. Die Verbraucherzentrale will diese Praxis angreifen. Mit Hilfe eines Fragebogens sollen bis 31.10.2006 Fälle erfasst werden, in denen Verbraucher im Bankengespräch nicht darauf hingewiesen wurden, dass sie keine Restschuldversicherung abschließen müssen bzw. dass es auch Alternativen für die Absicherung des Kredites gibt. Erhärtet sich über die Fragebogenaktion der Verdacht, dass der Abschluss einer Restschuldversicherung entgegen den offiziellen Verlautbarungen mancher Banken doch zwingende Voraussetzung für den Kreditvertrag war und die Kosten für die Restschuldversicherung demzufolge von vornherein hätten ausgewiesen werden müssen, werden die Verbraucherzentralen ihre Lobbyarbeit intensivieren und ggf. auch rechtliche Schritte prüfen. 

Projekt Restschuldversicherungen bei Ratenkrediten
Fallsammlung bis 31.10.2006

Information und Aufruf der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Was ist eine Restschuldversicherung?

Restschuldversicherungen sichern mit der Versicherungsprämie die Rückzahlung des Darlehensbetrages an den Darlehensgeber im Todesfall des Darlehensnehmers ab. Manchmal sind auch Risiken wie Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit abgesichert. Anders als bei einer Risikolebensversicherung, bei der die Versicherungssumme immer gleich hoch bleibt, fällt bei einer Restschuldversicherung die Versicherungssumme: je länger der Versicherungsvertrag läuft, desto geringer wird dementsprechend auch die Versicherungssumme. Damit passt sich die Versicherungssumme dem Stand der Bruttodarlehenssumme des Darlehensvertrags an, die von Monat zu Monat geringer wird). Den Schutz mit den niedrigsten Prämien bieten Restschuld-Risikolebensversicherungen gegen laufenden Beitrag (also nicht gegen Einmalbeitrag, vgl. unten), deren Versicherungssumme jährlich gleichmäßig fällt und die sich damit dem Tilgungsplan des Darlehens (monatliches Abfallen der der Darlehensrestschuld) anpassen. Diese Versicherungsform erhält man allerdings in der Regel nicht bei der das Darlehen gewährenden Bank, sondern bei einigen wenigen Lebensversicherern (z.B. Hannoversche Leben, Cosmos, Dialog).

Daneben enthalten die Versicherungsbedingungen in der Regel gefährliche Risikoausschlüsse. So soll in der Restschuld-Lebensversicherung z.B. nicht geleistet werden für Versicherungsfälle, bei denen der Tod der versicherten Person kausal mit einer Erkrankung zusammenhing, an der die versicherte Person bereits vor Vertragsabschluss gelitten hatte.

Was kostet eine Restschuldversicherung?

Beim Abschluss einer Restschuldversicherung über eine Bank (diese ist damit Versicherungsvermittler für den dahinter stehenden Versicherer) wird normalerweise eine einmalige Prämie für die gesamte Laufzeit des Kreditvertrages vereinbart. Die Höhe der Prämie schwankt bei einem Kredit über 10.000 Euro und einer Laufzeit von fünf Jahren zwischen 120 Euro und 2.774 Euro (Finanztest, Ausgabe 3/2006, S. 16/17). Die Höhe der Prämie ist nicht nur von der Höhe der Kreditsumme und der Laufzeit des Vertrages, sondern auch vom Alter des Kreditnehmers und den Gewinnerwartungen des jeweiligen Kreditinstitutes abhängig.

Die einmalige Versicherungsprämie ist in der Regel so hoch, dass der Kreditnehmer sie nicht im Voraus bezahlen kann. Meist sieht das Angebot der Banken vor, diese Prämie in die Kreditsumme einzubeziehen. Die Folge ist, dass sich nicht nur die Kreditsumme und die monatlichen Tilgungsraten erhöhen, sondern auch die Bearbeitungsgebühren und Zinsen.

Müssen die Kosten für die Restschuldversicherung im effektiven Jahreszins ausgewiesen werden?

Gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 5 Preisangabenverordnung (PAngV) sind die Kosten für Versicherungen u. a. dann in den effektiven Jahreszins einzurechnen, wenn der Darlehensgeber den Abschluss des Kreditvertrages zwingend vom Abschluss der Restschuldversicherung abhängig macht.

Die meisten Banken bieten Restschuldversicherungen zusätzlich zum Kredit an, viele Banken machen den Abschluss eines Kreditvertrages auch davon abhängig, dass eine solche Restschuldversicherung abgeschlossen wird. In den meisten Fällen wird jedoch in der Werbung für ein Kreditangebot sowie im Darlehensvertrag der effektive Jahreszins ohne Einrechnung der Restschuldversicherungskosten angegeben.

In diesen Fällen soll der Abschluss der Restschuldversicherung nach offiziellen Verlautbarungen der Banken keine Bedingung für die Kreditvergabe sein. In den Gesprächen mit den Kreditnehmern weisen die Mitarbeiter der Banken hierauf jedoch nicht deutlich genug hin. Oftmals ist im Kreditvertrag das Feld für den Abschluss einer Restschuldversicherung schon ausgefüllt und die Kunden gehen davon aus, dass sie diese Versicherung abschließen müssen. Je nach Höhe der Versicherungsprämie kann sich der "tatsächliche" effektive Jahreszins im Vergleich zu dem in der Werbung oder im Vertragsformular ausgewiesenen Zins um mehr als 100% erhöhen. Beispiel: Der Verbraucher zahlt für das Darlehen z. B. statt der in Werbung ausgewiesenen 7,9% p.a. mit Abschluss der Restschuldversicherung tatsächlich 15,7% p.a. Bei Einrechnung der Restschuldversicherungsprämie in den effektiven Jahreszins wäre häufig der Tatbestand des Kreditwuchers erfüllt.

Was wollen die Verbraucherzentralen tun?

Mit Hilfe eines Fragebogens sollen zunächst die Fälle erfasst werden, in denen Verbraucher im Bankengespräch nicht darauf hingewiesen wurden, dass sie keine Restschuldversicherung abschließen müssen bzw. dass es auch Alternativen für die Absicherung des Kredites gibt (s. u.)

Für das weitere Vorgehen der Verbraucherzentralen, insbesondere für die Prüfung rechtlicher Schritte und die künftige Lobbyarbeit, ist es erforderlich, dass die Verbraucher die Richtigkeit ihrer Angaben in dem Fragebogen mit einer eidesstattlichen Versicherung bestätigen. Hierauf wird im Fragebogen hingewiesen.

Erhärtet sich über die Fragebogenaktion der Verdacht, dass der Abschluss einer Restschuldversicherung entgegen den offiziellen Verlautbarungen mancher Banken doch zwingende Voraussetzung für den Kreditvertrag war und die Kosten für die Restschuldversicherung demzufolge von vornherein hätten ausgewiesen werden müssen, werden die Verbraucherzentralen ihre Lobbyarbeit intensivieren und ggf. auch rechtliche Schritte prüfen. Diese sind vom Ausgang der Fragebogenaktion abhängig und können daher noch nicht bekannt gegeben werden.

Der Fragebogen und die geplanten Aktionen der Verbraucherzentralen sollen von den Berater/innen der Verbraucherzentralen im Beratungsgespräch (Rechtsberatung, Schuldnerberatung) angesprochen werden, wenn erkennbar wird, dass Verbraucher Restschuldversicherungen abgeschlossen haben.

Daneben sollen auch die Versicherungsbedingungen einer rechtlichen Überprüfung unterzogen und gegebenenfalls diesbezügliche Unterlassungsverfahren eingeleitet werden. Die ausgefüllten Fragebögen werden von der Verbraucherzentrale Baden Württemberg erfasst. Ansprechpartner ist Herr Nauhauser.

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Paulinenstr. 47
70178 Stuttgart

Alternativen zur Restschuldversicherung

Als Alternativen zur Restschuldversicherung kommen in Betracht:

  1. Abschluss einer eigenständigen und in der Regel wesentlich günstigeren Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme. Für die Ausarbeitung eines entsprechenden Angebotes benötigen die Versicherer neben den Angaben zu Alter und Geschlecht der versicherten Person den Tilgungsplan, die Gesamtlaufzeit und den Nominalzins des Darlehens
  2. Abtretung der Versicherungssumme aus einer (bereits bestehenden) Risikolebensversicherung in Höhe der jeweils noch offenen Restschuld aus dem Kreditvertrag
  3. Sicherungsübereignung von verwertbarem Vermögen
  4. Abtretung von pfändbaren Einkommensanteilen an die Bank
  5. Bürgschaften
    (Anmerkung: Wir raten immer davon ab, Familienangehörige oder Freunde in die Kreditverbindlichkeiten einzubeziehen.) 

Downloads

» Fragebogen Ratenkredit mit Restschuldversicherungen

» Original dieses Textes

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» Abkürzungsverzeichnis

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