Zuletzt aktualisiert am 31.05.2006, Stefan Freeman, Diakonische Bezirksstelle Esslingen
31.05.2006

FKH GbR, UGV Inkasso, Rae Wehnert: Erfolgreiche Klageabwehr

Der Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE) teilte mit, dass sich eine Beklagte in zwei Fällen, in denen die FKH GbR aus einem Schuldanerkenntnis geklagt hat, erfolgreich gegen die Klage zur Wehr setzen konnte.

Das Amtsgericht Schwelm hat beide Klagen der FKH GbR abgewiesen. Grundlage der Forderung sind behauptete Warenbestellungen. Die Forderung wird, sofern die Betroffenen nicht zahlen, vom Ursprungsgläubiger an die FKH GbR verkauft. Diese beauftragt die UGV Inkasso GmbH und die Rechtsanwälte Wehnert & Kollegen mit dem Forderungseinzug. Häufig kommt es vor, dass die Betroffenen ein Schuldanerkenntnis über die Forderung abgeben, um im Gegenzug Ratenzahlung bewilligt zu bekommen. 

Kommt es später zu einem Rechtsstreit, wird nicht mehr die Ursprungsforderung, sondern das Schuldanerkenntnis als Anspruchsgrundlage herangezogen. Obwohl die Betroffenen durch die Unterzeichnung des Schuldanerkenntnisses ihre Rechtsposition geschwächt haben, macht es dennoch Sinn, sich gegen die Forderungen zu wehren wie die beiden Urteile des Amtsgerichts Schwelm belegen.

Für Rückfragen steht Renate Lau-Gaiser vom Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. - VSE - zur Verfügung (gaiser@schuldnerhilfe.de).

Downloads

» AG Schwelm, Urteil 29.03.2006, Az. 20 C 401/05

» AG Schwelm, Urteil vom 14.02.2006, Az. 20 C 399/05

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