Berufsbild Schuldnerberater: AK Berufsbild legt Entwurf für eine Weiterbildung zum Schuldner- und Insolvenzberater vor
Wie bereits mehrfach angekündigt hat der Arbeitskreis Berufsbild der AG SBV ergänzend zum Entwurf des "Berufsbild Schuldner- und Insolvenzberater(in) nun einen ersten Entwurf einer Rahmenordnung für die Weiterbildung zum Schuldnerberater vorgelegt.
Auch hier sind die Verbände und deren Mirtarbeiter wieder aufgerufen, das Papier zu diskutieren. Da der AK am 30./31.10.2002 das nächste mal tagt, wäre es gut, wenn bis dahin erste Ergebnisse der Diskussion vorlägen.
Auf sieben Seiten werden in dem Papier die Weiterbildungsinhalte allgemein beschrieben. Bestandteil der Weiterbildung sind eine theoretischen Weiterbildung von mindestens 320 Unterrichtsstunden, eine begleitende beruflichen Tätigkeit von mindestens 10 Wochenstunden, zwei Falldokumentationen und eine Abschlussprüfung. Für bereits tätige Kolleg(innen) sieht die Weiterbildungsordnung in einer Überleitungsvorschrift vor, dass bei Nachweis von mindestesn dreijähriger Berufstätigkeit als Schuldnerberater(in) und 160 Stunden einschlägiger Fortbildung kann die Anerkennung auf Antrag erwerben.
28.05.2002
Mittlerweile liegt der Entwurf des Arbeitskreises Berufsbild der AG SBV (Pdf-Datei, ca. 129 KB)vor. Dieses Papier soll mit dem Entwurf einer "Rahmenordnung für die Weiterbildung zum Schuldner- und Insolvenzberater" in den Mitgliedsverbänden der AG SBV diskutiert werden. Die Arbeitsgruppe schlägt vor, bis Mitte Oktober Kritiken, Ergänzungsvorschläge und sonstige Bemerkungen zurück zu melden, die dann in das Papier eingearbeitet werden sollen.
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» Berufsbild Schuldnerberater - Entwurf AK-Berufsbild der AG SBV |
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