Zuletzt aktualisiert am 12.11.2002, Stefan Freeman, Diakonische Bezirksstelle Esslingen
12.11.2002

Berufsbild Schuldbnerberater: Fach AG Schuldnerberatung des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg bezieht Postion zum Berufsbildentwurf

Die Schuldnerberastungsstellen bzw. deren Spitzenverbände sind aufgerufen, über den von der AG SBV vorgelegten Entwurf eines "Berufsbildes Schuldnerberatung" und eine Weiterbildungsordnung dazu, zu diskutieren und Stellung zu beziehen.

Die Fach-AG Schuldnerberatung des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg e.V. hat sich auf ihrer letzten Sitzung vom 01./02.10.2002 in Freiburg intensiv damit zu beschäftigt und eine Stellungnahme zum Berufsbild erarbeitet. 

Auszüge aus dem Protokoll

Markus Bentele, Caritasverband Karlsruhe e.V.,Sladana Wehrle-Paradzik, Caritasverband Freiburg-Stadt e.V. (Protokoll)

Einführung

In der letzten Ausgabe des Infodienstes Schuldnerberatung wurde der Entwurf des Berufsbilds Schuldnerberater zur Diskussion gestellt. Diesen Aufruf, sich mit dem Entwurf auseinander zu setzen, hat unsere Arbeitsgruppe als Anlass genommen, sich auf der letzten Sitzung etwas intensiver damit zu beschäftigen. Der nachfolgende Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 01./02.10.2002 in Freiburg versucht die Ergebnisse der Auseinandersetzung wieder zu geben.

Verantwortlicher Leiter dieser Arbeitsgruppe ist Andreas Riesterer vom Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V.

2. Vorgehensweise der Arbeitsgruppe:

Der vorliegende Entwurf des Berufsbilds (siehe u.a. Infodienst Schuldnerberatung Heft 02/02, S. 3ff) wird in drei Gruppen anhand der nachfolgenden Fragestellungen diskutiert:

3. Ergebnisse der Gruppenarbeit:

GRUPPE 1

Positiv:

Fragen/Probleme:

Zusammenfassung:

GRUPPE 2

Positiv:

Was fehlt?

1. eindeutige Bevorzugung SA/ SP

2. Zugangsqualifikationen

3. Bestandsschutz von langjährigen BeraterInnen

a) federführender Ausschuss
b) Prüfungskommission

Zusammenfassung:

GRUPPE 3

Positiv:

Fragen/ Probleme:

Was fehlt?

Zusammenfassung:

Weiteres Vorgehen nach der Gruppenarbeit:

Einige wichtige Punkte aus der Gruppenarbeit werden aufgegriffen und intensiv diskutiert. Es wird beschlossen, die Ergebnisse zusammen zu fassen und in einer Stellungnahme an die AG SBV weiter zu geben.

Ergebnisse/ Inhalte der Stellungnahme:

  1. SB ist Sozialarbeit
    Berufsfremde müssen umfangreiche Aus-/ Weiterbildung im sozialpädagogischen Bereich absolvieren, um eine adäquate sozialarbeiterische Qualifikation zu erlangen.
    Sozialarbeiter müssen umfangreiche Aus-/ Weiterbildung im juristischen und kaufmännischen Bereich absolvieren, um eine entsprechende Qualifikation zu erlangen.
  2. Stellenwert Beratung in der Konzeption (und im Schaubild)
    Beratung muss eine zentrale Funktion erhalten.
  3. Beratungsziel
    (z.B. Sanierung, Lösung...) ist offen, muss benannt werden (unter 1.1.1)
    Textvorschlag: "Beratung findet zielorientiert statt. Ziele können z. B. sein, Entschuldung, Existenzsicherung oder Leben mit Schulden" ... Satz 3: "nimmt wahr" (statt ist bestrebt)
  4. Notwendig: Definition Dienstleistung
    Vorschlag: die Dienstleistung ist die Tätigkeit des Schuldnerberaters auf der Grundlage einer mündlichen oder schriftlichen (vertraglichen) Vereinbarung über das Ziel und die dazu notwendigen Maßnahmen die jede Partei jeweils erfüllen muss.
  5. Begrifflichkeiten Vermittlung und Verwaltung sind missverständlich 
    S. 7, Punkt 1.2.1 Vermittlung; die Beschreibung ist missverständlich und widersprüchlich, eine Unterscheidung in Existenzsicherung und Sanierung wäre praxisnäher
  6. Verzahnung / Überschneidung der einzelnen Dienstleistungen sollte sichtbar(er) sein

Fazit

Text muss insgesamt unter sozialarbeiterischen Gesichtspunkten überarbeitet werden.

Downloads

» Entwurf eines Berufsbildes Schuldnerberatung

» Protokoll: Stellungnahme zum Berufsbild

Links

» Abkürzungsverzeichnis

Nach oben