Zuletzt aktualisiert am 2.10.2011, Gabriele Kraft, Diakonisches Werk für die Evangelische Landeskirche Baden e.V.
02.10.2011

Verlust des Ausbildungsunterhaltsanspruchs durch Schwangerschaft?— BGH vom 29. Juni 2011, Az. XII ZR 127/09

Der Unterhaltsberechtigte verliert den Ausbildungsunterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern nicht deshalb, weil er infolge einer Schwangerschaft und der anschließenden Kindesbetreuung seine Ausbildung verzögert beginnt. Das gilt jedenfalls insoweit, als der Unterhaltsberechtigte seine Ausbildung nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes - gegebenenfalls unter zusätzlicher Berücksichtigung einer angemessenen Übergangszeit - aufnimmt.


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