Weihnachtsgeld oder kein Weihnachtsgeld?— LAG Hamm vom 16. September 2010, Az. 15 Sa 812/10
Sachverhalt:
Der Arbeitgeber schließt mit seinen Arbeitnehmern Formulararbeitsverträge ab – Verträge also, die er standardmäßig einsetzt. Sein Formulararbeitsvertrag enthält eine Klausel, mit der die Zahlung von Weihnachtsgeld für Beschäftigte mit „gekündigtem Arbeitsverhältnis“ generell ausgeschlossen ist. Unter Hinweis auf diese Klausel verweigerte er einem Arbeitnehmer, dem er selbst gekündigt hatte, die Auszahlung von Weihnachtsgeld. Der Arbeitnehmer klagte.
Entscheidung:
Eine solche Klausel, die (wie alle Klauseln in Formulararbeitsverträgen) der AGB-Kontrolle unterliegt (AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen), ist zu allgemein gehalten und benachteiligt Arbeitnehmer unangemessen. Als Folge muss der Arbeitgeber der betroffenen Arbeitnehmerin nachträglich Weihnachtsgeld in Höhe von 1.900 Euro zahlen – obwohl er das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum Jahresende gekündigt und die Zahlung von Weihnachtsgeld unter Hinweis auf den Arbeitsvertrag verweigert hatte.
Das Gericht hielt die angesprochene Klausel deshalb für unangemessen, weil sie nicht berücksichtigt, ob der Arbeitnehmer selbst gekündigt hat oder die Kündigung vom Arbeitgeber ausgeht. Wenn ein Arbeitnehmer aber keinen Einfluss darauf nehmen kann, ob er das Weihnachtsgeld bekommt oder nicht, stellt dies eine unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 BGB dar.
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