Vermieter darf nicht kündigen weil ARGE unpünktlich zahlt – BGH, Urteil vom 21. Oktober 2009, Az. VIII ZR 64/09
In ähnlichen Zusammenhang hat der BGH kürzlich geurteilt, dass die fristlose Kündigung eines Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen durch das Jobcenter unzulässig ist.
In diesem Fall hatte der Vermieter dem Mieter gekündigt, weil das Jobcenter, das direkt die Miete an den Vermieter anweisen wollte, die Miete vier mal zu spät auf das Konto des Vermieters überwiesen hatte.
Der BGH erklärte, dass aufgrund von Versäumnissen von staatlicher Stellen Mieter und damit auch Hilfeempfänger dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden dürfen. Der BGH kritisierte zudem bei der Urteilsbegründung das unverständliche Verhalten der staatlichen Behörden. Dem Jobcenter sei es sehr leicht möglich, die Gelder fristgemäß auf das Konto der Vermieter zu überweisen.
Wie wir ja alle wissen, ist das Problem der verspäteten Mietzahlungen durch die Behörden kein Einzelfall. Viele Betroffene beklagen, die zuständigen Behörden würden die Mietzahlungen immer wieder verspätet überweisen. Dadurch entstehen für die Mieter immer wieder Konflikte mit ihren Vermietern und man muss sich einmal mehr fragen, was sich hinter dieser Praxis versteckt. Ich persönlich fand es gut, dass hier auch mal äußerst kritische Worte von Seite der höchsten Richter in Richtung der Argen geäußert wurden.
Tipp: Zur aktuellen Rechtslage in Sachen verspäteter Mietzahlungen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Mietzahlungen maximal 3 Werktage verspätet überwiesen sein müssen.
In diesem Fall wurde die Hilfeempfänger bei jeder verspäteten Mietzahlung von ihrem Vermieter abgemahnt worden. Die Mieter legten diese Abmahnungen jeweils sofort dem Jobcenter vor und trotz der vehementen Bitten, die Mietzahlungen künftig fristgerecht zu überweisen, kam es zu weiteren verspäteten Mietzahlungen. Der Vermieter kündigte daraufhin fristlos.
Der BGH führte dazu aber eben aus, dass bei "fristlosen Kündigungen" müssen immer die Interessen miteinander abgewogen werden. In diesem Fall sei die Mieterin einfach nicht schuld an der verspäteten Mietzahlung und könne daher auch nicht in Haftung genommen werden.
Brisant ist die Entscheidung in Bezug auf die Planungen unserer neuen Bundesregierung, nämlich die KdUs zu pauschalieren und perspektivisch betrachtet Mieten nur noch an die Vermieter direkt auszuzahlen. Falls die Ämter weiterhin nicht fristgerecht überweisen, wird es zu vielen weiteren Abmahnungen und Kündigungen kommen.
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