Dokumentenpauschale für das Einscannen der Gerichtsakte— LG Dortmund vom 16. Dezember 2009, Az. 36 Qs 112/09
Die Dokumentenpauschale entsteht für das Einscannen und Abspeichern der Gerichtsakte auch dann, wenn die Datei nicht ausgedruckt wird.
Es ist nicht richtig, dass mit der Dokumentenpauschale hauptsächlich der Materialaufwand für das Kopieren abgegolten werden sollte.
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