Zuletzt aktualisiert am 21.12.2009, Gabriele Kraft, Diakonisches Werk für die Evangelische Landeskirche Baden e.V.
21.12.2009

Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann sittenwidrig sein, wenn ein Ehegatte über keine ausreichende Altersversorgung verfügt – KG, Urteil vom 30. Juni 2009, Az. 13 UF 153/08

Das KG hat ausgeführt, dass ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs immer dann unwirksam ist, wenn der Ausschluss dazu führen würde, dass ein Ehegatte über keine ausreichende Altersversorgung verfügen würde im Falle einer Scheidung und die Ehe eingegangen worden ist mit diesem Wissen, sprich ist schon bei Abschluss des Ehevertrages geplant, dass der eine sich der Betreuung der gemeinsamen Kinder widmen wird und deshalb auf eine versorgungsbegründete Erwerbstätigkeit während der Ehezeit verzichtet, sieht das Kammergericht ein solches Ergebnis als nicht vereinbar mit dem Gebot der ehelichen Solidarität.

Das in dem Verzicht liegende Risiko verdichtet sich zu einem Nachteil, den der Versorgungsausgleich ja gerade auf beide Ehegatten gleichmäßig verteilen will und der ohne Kompensation nicht einem Ehegatten allein angelastet werden kann, wenn die Ehe schon scheitert.

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