Zuletzt aktualisiert am 9.08.2008, Gabriele Kraft, Diakonisches Werk für die Evangelische Landeskirche Baden e.V.
09.08.2008

Kein Zuschlag zur Miete bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel - BGH vom 9. Juli 2008, Az. VIII ZR 181/07

Der BGH hat ein äußerst mieterfreundliches Urteil gefällt: Renovierungsklauseln in Mietverträgen sind unwirksam und dürfen auch nicht durch Mieterhöhungen umgangen werden.

Seit je her haben sich Mieter damit abgefunden, die fällige Renovierungskosten selbst zu tragen, da in fast jedem Mietvertrag diese Vertragsklausel stand, dass man zumeist nach fünf Jahren die Kosten der Renovierung selbst übernehmen muss.

Folgende Urteile fällte das BGH in der letzten Zeit, die die Rechte der Mieter stärkten:

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