Zuletzt aktualisiert am 6.08.2008, Gabriele Kraft, Diakonisches Werk für die Evangelische Landeskirche Baden e.V.
06.08.2008

Online-Banking: Vorsicht Tippfehler! - AG München vom 18. Juni 2007, Az. 222 C 5471/07

Wenn ein Konto per Online-Banking verwaltet wird, sollte unbedingt Tippfehler vermieden werden, denn wird bei einer Überweisung versehentlich eine falsche Kontonummer eingegeben und landet das Geld so beim falschen Empfänger, kann die Bank dafür nicht haftbar gemacht werden.

Sachverhalt:

1.800 Euro wollte ein Schuldner überweisen. Er gab den Namen des Empfängers korrekt in das Online-Formular ein, vertippte sich aber bei der Kontonummer. Das Geld landete bei der falschen Person. Prompt verklagte der Bankkunde die Bank dafür auf Schadensersatz. Das Gericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass im beleglosen Zahlungsverkehr die Bank nicht verpflichtet sei, einen Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen durchzuführen.

Achtung:

Besonders seit der Einführung des europaweiten bargeldlosen Zahlungsverkehrs SEPA sollte sorgfältig auf die Online-Eingaben geachtet werden. Jeder Tippfehler geht zu des Kunden Lasten. Will man ganz sicher gehen, dann muss auf Online-Überweisungen verzichtet werden und wieder Papier-Überweisungsträger ausgefüllt werden! Hier ist die Bank nämlich zu einem solchen Abgleich verpflichtet!!!

Aber auch wenn Fehler passieren und die Bank nicht haftet:

In jedem Fall besteht selbstverständlich einen Rückzahlungsanspruch gegenüber der Person, auf deren Konto das Geld fälschlicherweise gelandet ist.

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