Zuletzt aktualisiert am 6.08.2008, Gabriele Kraft, Diakonisches Werk für die Evangelische Landeskirche Baden e.V.
06.08.2008

Online-Banking: Bei Betrug trotz Virenschutz haftet die Bank - AG Wiesloch vom 20.06.2008, Az. 4 C 57/08

Soweit der Bankkunde seinen Computer im Rahmen des Online-Banking entsprechend den „durchschnittlichen Sorgfaltsvorkehrungen" einrichtet, haftet die Bank grundsätzlich gegenüber dem Bankkunden für durch Phishing entstehende Schäden.

Wenn also ein aktuelles Virenschutzprogramm auf dem Rechner installiert ist und ein Betrüger trotzdem Daten abzapft, während Online-Banking betrieben wird, haften nicht der Kunde, sondern die Bank für die entstandenen Verluste

Sachverhalt:

Vom Familien-Rechner eines Mannes aus wurden ohne dessen Wissen rund 5.000 Euro auf ein anderes Konto überwiesen. Als Verwendungszweck war ein angeblicher Kauf beim Internet-Auktionshaus angegeben worden, den der Mann oder ein Familienmitglied in Wirklichkeit nie getätigt hatte. Die Empfängerin des Geldes hob das Geld sofort ab und transferierte es per Western Union nach Russland.

Die Bank wollte die Überweisung nicht rückgängig machen und für den Schaden eintreten. Vor Gericht argumentierte sie, allem Anschein nach könne nur der Mann selbst oder eine andere Person in seinem Auftrag die Überweisung vorgenommen haben. Zudem berief sie sich darauf, sie habe Sicherheitshinweise auf ihre Internetseite gestellt.

Der Richter in diesem Verfahren kannte sich sehr offensichtlich sehr gut mit Rechnern und Netzwerken aus und wusste, dass trotz eines intakten Virenschutzes manche Spähprogramme (Trojaner) auf einen Rechner eingeschleust werden können, die PIN und TAN-Nummern ausspionieren und an Betrüger weiterleiten.

Das Fazit fiel entsprechend aus:

Nicht der Eigentümer des Rechners war nachlässig mit seinen Bankdaten umgegangen, sondern den Betrügern war es gelungen, ein solches Spähprogramm zu installieren. Das Gericht wertete die Aussage der Ehefrau als glaubhaft, wonach ihr bei einer vorangegangenen Banktransaktion eine TAN-Nummer abhanden gekommen sei, wobei der Bildschirm zweimal kurz hintereinander schwarz geworden sei. In der Tat fand ein unabhängiger Gutachter nachher 14 Viren auf besagtem Rechner.

Wichtig:

Dieses Gerichtsurteil passt zur bisherigen Rechtsprechung. Demnach ist es entscheidend, dass ein Nutzer beim Gebrauch seines PCs die durchschnittliche Sorgfalt walten lässt. Ein stets aktuelles Virenschutzprogramm auf allen Rechnern, von denen aus Online-Banking betrieben wird, schützt vielleicht nicht immer vor Missbrauch beim Online-Banking. Aber zumindest davor, dass die Haftung für eventuelle Schäden dann am Bankkunden hängen bleibt.

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