Zuletzt aktualisiert am 6.09.2008, Gabriele Kraft, Diakonisches Werk für die Evangelische Landeskirche Baden e.V.
06.09.2008

Anforderungen an Lastschrift- bzw. Abbuchungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen (AGB) - BGH vom 29. Mai 2008, Az. III ZR 330/07

Der BGH hat in dieser Entscheidung eine Prüfung der Klausel zur „Abbuchung” von Mitgliedsbeiträgen (im vorliegenden Fall in Sport-Studios) durchgeführt.

Grundsätzlich befand das Gericht eine formularmäßige Verpflichtung eines Verbrauchers zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für zulässig. Eine unangemessene Benachteiligung des Kunden komme beim Einzugsverfahren nicht in Betracht, wenn es sich um die Sollstellung geringfügiger Beträge handelt oder ein größere regelmäßig in gleich bleibender, von vornherein feststehender Betrage eingezogen wird.

Demgegenüber bedeute die Einlösung der Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren, dass die Kontobelastung nicht mehr rückgängig gemacht werden könne. Sie ist daher grundsätzlich unangemessen. In dem Verbandsprozess war die kundenfeindlichste Auslegung anzuwenden, so dass die entsprechende Klausel unzulässig war.

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