Zuletzt aktualisiert am 6.09.2008, Gabriele Kraft, Diakonisches Werk für die Evangelische Landeskirche Baden e.V.
06.09.2008

Abofallen und Rechtswidrigkeit - LG Darmstadt vom 22. November 2007, Az. 9 O 257/07

Immer wieder werden im Internet zu allen möglichen Themen Leistungen angeboten, deren Kostenpflichtigkeit oft auf der entsprechenden Seite „versteckt" wird.

Auch ist der Sinn dieser Angebote häufig zweifelhaft, da die Dienstleistungen sich teilweise in banalen Informationen erschöpfen, die man auch anderweitig kostenlos hätte erhalten können. Kritisieren kann man auch die Höhe der zu zahlenden Vergütung, die oft nicht im rechten Verhältnis zur Leistung steht. Es trifft hier immer wieder Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Das LG Darmstadt hat den berüchtigten Schmidtlein-Brüdern am 22.11.2007 verboten, ihre Angebote auf der als oft als Abofalle bezeichnete Seite www.p2p-heute.com mit dem folgenden Passus zu bewerben:

„Ihre Testzeit verlängert sich nach Ablauf des Anmeldetages (ab 24 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7,00 EUR incl. Mehrwertsteuer monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus.“

Das Gericht hält diesen Passus für irreführend:

„a) Der durchschnittliche Verbraucher versteht die von den Beklagten benutzte Formulierung dahingehend, dass sich die Testzeit zwar nach Ablauf des Anmeldetages in ein kostenpflichtiges Abonnement umwandelt, dies aber nicht automatisch geschieht. Denn nach durchschnittlichem Verständnis rechnet man bei einer Testzeit nicht damit, dass diese sich automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement umwandelt. Die von den Beklagten verwandte Formulierung ist nicht ausreichend, um den Nutzer hierauf ausdrücklich hinzuweisen, da auch nach dieser nach durchschnittlichem Verständnis durchaus davon ausgegangen werden kann, dass das kostenpflichtige Abonnement nur dann entsteht, wenn das Angebot der Beklagten nach Ablauf des Testtages weiter genutzt wird.“

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