Zuletzt aktualisiert am 16.01.2010, Gabriele Kraft, Diakonisches Werk für die Evangelische Landeskirche Baden e.V.
16.01.2010

Streitpunkt bei Auszug: die Renovierung – BGH vom 12. September 2007, Az. VIII ZR 316/06

 

Ein wirklich mieterfreundliches Urteil: „Endrenovierung“ heißt das Zauberwort, das nicht mehr wirkt. „Fachmännische Renovierung“, die heute noch in vielen Mietverträgen festgeschrieben ist, ist laut Rechtsprechung nicht erforderlich.

Falls eine entsprechende Klausel im Mietvertrag steht, ist diese nicht mehr anwendbar. Der BGH hat nämlich in verschiedenen Entscheidungen bestätigt, dass unwirksame Klauseln grundsätzlich dazu führen, dass ein Mieter gar nicht mehr renovieren muss (Az. VIII ZR 181/07, Az. VIII 118/07)!

 

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