Zuletzt aktualisiert am 9.03.2011, Gabriele Kraft, Diakonisches Werk für die Evangelische Landeskirche Baden e.V.
09.03.2011
Kosten für Strom— SG Trier vom 9. September 2010, Az. S 1 AS 256/10
SGB II-Bezieher müssen für einen übermäßigen hohen Stromverbrauch selbst aufkommen. Das gilt vor allem dann, wenn sie nicht nachweisen können, warum der Stromverbrauch derart stark gestiegen ist.
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