Hartz IV-Empfänger muss Kita-Reise selbst bezahlen – SG Berlin vom 14. April 2010, Az. 39 AS 9775/10 ER
Das SG Berlin hat entschieden, dass ein Hartz IV-Empfänger die Kosten für eine Kindergartenfahrt selbst übernehmen muss.
Der 5-jährige Antragsteller lebt mit vier Geschwistern und den Eltern von ca. 1.900 € Hartz IV zuzüglich 888 € Kindergeld. Er besucht eine private Kita in Berlin-Friedrichshain. Im Mai 2010 soll eine 5-tägige Reise der Kita-Vorschulgruppe in ein Ferienheim in Brandenburg stattfinden, die 121 € kostet. Das Jobcenter lehnte eine Kostenübernahme ab.
Das SG Berlin hat die Entscheidung in einem Eilverfahren bestätigt und den Antrag abgelehnt.
Nach Auffassung des Gerichts gibt es für einen Zuschuss des Jobcenters – anders als für "mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen" in § 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II – keine Rechtsgrundlage. Kindergartenfahrten seien vom Gesetz nicht erfasst. Es bestehe auch kein Anspruch aufgrund der Härtefall-Rechtsprechung des BVerfG (Urt. v. 09.02.2010- 1 BvL 1/09), denn es gehe nicht um einen laufenden besonderen Bedarf, sondern um einen einmaligen. Ein Darlehen komme nicht in Betracht, denn der Betrag kann durch Umschichtung aus den bereits gewährten Leistungen aufgebracht werden. Auf die Reise hätte auch gespart werden können, zumal sie seit einem Jahr geplant gewesen ist.
Links |

