Zuletzt aktualisiert am 15.02.2009, Gabriele Kraft, Diakonisches Werk für die Evangelische Landeskirche Baden e.V.
15.02.2009

Übernahme einer Maklerprovision - BayLSG vom 4. September 2008, Az. L 7 B 643/08 AS ER

Stimmt die Arge einem Umzug in eine andere Wohnung eines Alg-II Empfängers zu, so müssen auch die Kosten einer möglicherweise entstandenen Maklerprovision „in angemessener Höhe" übernommen werden.

Was angemessen ist, hat das Gericht nicht ausgeführt, wird sich aber an dem Angemessenheitsbegriff, den das BSG im November 2007 definiert hat, anlehnen dürfen.

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