Zuletzt aktualisiert am 21.12.2009, Gabriele Kraft, Diakonisches Werk für die Evangelische Landeskirche Baden e.V.
21.12.2009

Sozialhilfeträger muss Familie mit Kindern im Eilrechtsschutz Darlehen für Begleichung von rückständigen Energiekosten gewähren – LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. September 2009, L 7 B 311/09 AS ER

Jedenfalls dann, wenn die Stadtwerke eine Sperrung der Versorgungsanlage ernsthaft angekündigt haben und auch auf eine Intervention des Gerichts dabei bleiben. Das gilt allerdings nur dann, wenn zugleich auch minderjährige Kinder von einer Kappung der Energieversorgung betroffen wären, denn dann hat das Gericht sich schützend vor die Grundrechte der Kinder zu stellen.

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