Zuletzt aktualisiert am 21.12.2009, Gabriele Kraft, Diakonisches Werk für die Evangelische Landeskirche Baden e.V.
21.12.2009

Klage auf Zusicherung einer Mietkostenübernahme hat bei fraglicher medizinischer Notwendigkeit eines Umzugs hinreichende Erfolgsaussichten - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. September 2009, Az. L 7 B 298/09 AS

Sehr interessanter Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen: der Hilfeempfänger hatte ein konkretes Mietangebot für eine neue Wohnung vorgelegt und die Behörde hat mit der Begründung, es läge keine zwingende Notwendigkeit für einen Umzug vor, die Zusicherung versagt. Kam hinzu, dass der Hilfeempfänger den Umzug mit gesundheitlichen Gründen für notwendig erklärte und das auch anhand ärztlicher Atteste belegte, der sozialpsychiatrische Dienst diese Einschätzung allerdings nicht teilte. Dazu meinte das LSG, dann müsse eine unabhängige fachärztliche Stellungnahme eingeholt werden.

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