Zuletzt aktualisiert am 21.12.2009, Gabriele Kraft, Diakonisches Werk für die Evangelische Landeskirche Baden e.V.
21.12.2009

Grob fahrlässige Weitergabe eines Geldbetrages aus einer Lebensversicherung an Angehörige lässt Sozialhilfeanspruch entfallen – SG Aachen, Beschluss vom 22. September 2009, Az. S 19 SO 104/09 ER

Wer seine Bedürftigkeit selbst herbeiführt, indem er die Auszahlung einer Lebensversicherung an Angehörige weiter gibt, kann seinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung verlieren, zumindest wenn er grob fahrlässig gehandelt hat. Für grobe Fahrlässigkeit spricht insbesondere ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der zur Bedürftigkeit führenden Vermögensverfügung und dem Sozialhilfeantrag.

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