Zuletzt aktualisiert am 23.09.2009, Gabriele Kraft, Diakonisches Werk für die Evangelische Landeskirche Baden e.V.
23.09.2009

Anspruch auf Schülerfahrkarte bei Alg-II - SG Marburg vom 14. Juli 2009, Az. 9 SO 60/09 ER

Eltern klagten per Eilverfahren, damit ihre 17jährige Tochter das 17 Kilometer entfernte Gymnasium besuchen kann. Für den Schulbesuch benötigt die schulpflichtige Tochter eine Monatskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel. Die Eltern sind auf Alg-II Leistungen angewiesen. Die zuständige Arge hatte zunächst die Kostenbewilligung abgelehnt.

Die Eltern argumentierten, dass das Monatsticket zur Schule 56,90 Euro koste. Der Betrag wäre zu hoch, um diesen vom Regelsatz zu begleichen.

Das Gericht entschied erfreulicherweise, das Betroffene, die nach der allgemeinen Schulpflicht ein Gymnasium besuchen, neben den Alg-II Regelleistungen auch einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen für eine Monatsfahrkarte haben. Die Begründung, dass die Pauschalierungen beim Alg-II nicht dazu führen dürften, Kindern aus ärmeren Haushalten den Besuch eines Gymnasiums unmöglich zu machen, kann von Seiten der Red. nur begrüßt werden! Wir hofften allerdings, dass der Gesetzgeber die Notwendigkeit sehen würde, dass sämtliche Bildungskosten nicht zu weiteren Belastungen der betroffenen Familien führen, sondern von der Gesellschaft sämtlichst getragen werden sollten, da Bildung unseres Erachtens ein großer Schritt in die Richtung sein könnte, um später selbst nicht in die missliche Lage der Eltern zu kommen.

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