Zuletzt aktualisiert am 15.11.2008, Gabriele Kraft, Diakonisches Werk für die Evangelische Landeskirche Baden e.V.
15.11.2008

Keine Sozialleistungen bei privater Rentenversicherung - SG Mainz vom 25. Februar 2008, Az. S 7 AS 249/06

Eine private Rentenversicherung kann grundsätzlich den Anspruch auf staatliche Sozialleistungen kosten.

Nach dem Richterspruch zählt eine private Rentenversicherung anders als die staatlich geförderten so genannten Riester- oder Rürup-Versicherungen zum verwertbaren Vermögen. Es muss eingesetzt werden, bevor der Anspruch auf staatliche Hilfe besteht.

Das Gericht wies mit seinem grundlegenden Urteil die Klage einer Frau ab, die nach ihrer Scheidung rund 66.000 Euro in eine private Rentenversicherung eingezahlt hatte. Als sie staatliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragte, verwies die zuständige Behörde auf die Rentenversicherung, die sie zurückkaufen müsse. Die Klägerin argumentierte dagegen, staatlich geförderte private Rentenversicherungen müssten nicht verwertet werden. Die unterschiedliche Behandlung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Außerdem sei ihr der vorzeitige Rückkauf der Versicherung wirtschaftlich nicht zumutbar.

Das Gericht ließ die Argumente nicht gelten. Bei den staatlich geförderten privaten Rentenversicherungen sei zwar gesetzlich sichergestellt, dass sie auch tatsächlich für die Altersvorsorge und nicht etwa für die Anschaffung von Luxusgegenständen genutzt würden. Das gelte aber nicht für die von der Klägerin abgeschlossene Versicherung. Daher sei die Ungleichbehandlung gerechtfertigt. Zudem sei der Klägerin der Rückkauf auch wirtschaftlich zumutbar, da ihr Verlust bei maximal zwölf Prozent liege.

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