Hartz IV-Behörde muss Nebenkosten-Nachzahlung tragen - SG Frankfurt vom 18. August 2008, Az. S 26 AS 1333/07
Hartz IV-Behörden müssen eine angemessene Nebenkosten-Nachzahlung auch dann tragen, wenn der Alg II-Bezieher diese Rechnung zunächst selbst bezahlt hat.
Die Behörde hatte es abgelehnt, für eine Nachzahlung aus dem Jahr 2006 aufzukommen.
Die Begründung:
Der Hilfebezieher habe die Rechnung ja schon aus eigenen Mitteln bezahlt und sei damit insoweit nicht mehr hilfebedürftig. Der Antrag sei zu spät gestellt worden. Das Sozialgericht sah das anders. Die Behörde müsse schon bei Erlass eines Bewilligungsbescheides damit rechnen, dass nach Ablauf eines Kalenderjahres eine Nachzahlung fällig werde. Dazu sei sie verpflichtet, unabhängig davon, ob der Hilfebezieher die Rechnung bei der Behörde einreicht, bevor oder nachdem er sie bezahlt hat.
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