Zuletzt aktualisiert am 15.02.2009, Gabriele Kraft, Diakonisches Werk für die Evangelische Landeskirche Baden e.V.
15.02.2009

Terminsgebühr entsteht auch für Besprechungen mit der gegnerischen Partei, wenn im Prozess selbst Anwaltszwang besteht - BGH vom 20. Mai 2008, Az. VIII ZB 98/06

Eine Terminsgebühr entsteht auch für Besprechungen mit der gegnerischen Partei, wenn im Prozess selbst Anwaltszwang besteht.

Der Gebührentatbestand erfordert lediglich auf einer Seite die Mitwirkung eines Rechtsanwalts. Die Gebühr ist gegebenenfalls auch festsetzbar.

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