Zuletzt aktualisiert am 15.11.2008, Gabriele Kraft, Diakonisches Werk für die Evangelische Landeskirche Baden e.V.
15.11.2008
Terminsgebühr auch per E-Mail - VG Lüneburg vom 22. Januar 2008, Az. 1 A 150/07
Ein Vergleichsangebot per E-Mail und telefonische Annahme durch den Gegner löst die Terminsgebühr aus. Diese ist auch erstattungsfähig.
Die Terminsgebühr ist mit der telefonischen Besprechung entstanden. Eine nachträglich notwendige Entscheidung des Gerichts ist hierfür unerheblich.
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