Zuletzt aktualisiert am 15.11.2008, Gabriele Kraft, Diakonisches Werk für die Evangelische Landeskirche Baden e.V.
15.11.2008
Einigungsgebühr für Anerkenntnis mit Stundungsvereinbarung - OLG Rostock vom 26. Mai 2008, Az. 5 W 94/08
Für ein Anerkenntnis, das mit einer Stundungsvereinbarung (hier: Ratenzahlungsvereinbarung) verknüpft ist, entsteht eine Einigungsgebühr, da nicht ausschließlich ein Anerkenntnis vorliegt.
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