Zuletzt aktualisiert am 10.08.2011, Gabriele Kraft, Diakonisches Werk für die Evangelische Landeskirche Baden e.V.
10.08.2011

Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch – Bundessozialgericht vom 6. Mai 2010, Az. B 13 R 44/09 R

Nach der Rechtsprechung des BSG ist das richterrechtliche Institut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs auch neben der gesetzlichen Wiedereinsetzungsregelung in § 27 SGB X (soweit einschlägig) anwendbar. Der Herstellungsanspruch erfordert eine Pflichtverletzung eines Sozialleistungsträgers und einen hierdurch beim Betroffenen hervorgerufenen rechtlichen Nachteil auf dem Gebiet des Sozialrechts; als Rechtsfolge ist der Zustand wiederherzustellen, der ohne die Pflichtverletzung bestehen würde, wobei dies jedoch nur durch eine zulässige Amtshandlung geschehen darf.


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