Schwerbehindertes Kind— BSG vom 6. Mai 2010, Az. B 14 AS 3/09 R
SGB II-Bezieher können keinen Mehrbedarf wegen der Schwerbehinderung ihres Kindes geltend machen. Im Streitfall ging es um einen entwicklungs- und wachstumsgestörten Jungen, dessen Eltern auf zusätzliche Leistungen geklagt hatten. Laut Gericht ist ein Zuschlag zum Arbeitslosengeld II für unter 15-jährige Kinder vom Gesetz aber ausdrücklich nicht vorgesehen.
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