Zuletzt aktualisiert am 9.03.2011, Gabriele Kraft, Diakonisches Werk für die Evangelische Landeskirche Baden e.V.
09.03.2011
Rente anrechnen— BSG vom 19. Oktober 2010, Az. B 14 AS 51/09 R
Ein 21-jähriger Langzeitarbeitsloser lebt in einer Bedarfsgemeinschaft mit seinem Vater in dessen Einfamilienhaus. In diesem Fall muss bei der Berechnung der Hartz-IV-Leistungen für den Sohn die Rente des Vaters als Einkommen mit angerechnet werden.
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