Zuletzt aktualisiert am 9.03.2011, Gabriele Kraft, Diakonisches Werk für die Evangelische Landeskirche Baden e.V.
09.03.2011

Krank zum Amt— BSG vom 9. November 2010, Az. B 4 AS 27/10 R

Krank ist nicht gleich krank. ALG II-Bezieher müssen den Meldetermin beim Jobcenter wahrnehmen, selbst wenn sie vom Arzt krankgeschrieben sind. Tun sie das nicht, droht ihnen die Kürzung des Arbeitslosengelds. Dem Termin fernbleiben darf nur, wer vom Arzt eine Bescheinigung hat, dass er das Haus auf gar keinen Fall verlassen kann.

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