Kein Hartz IV im Ausland— BSG vom 18. Januar 2010, Az. B 4 AS 14/10 R
Wer außerhalb Deutschlands lebt, kann keine SGB II-Leistungen beziehen. Das gilt auch für Arbeitslose, die im grenznahen Ausland wohnen und als sogenannte Grenzgänger in der Bundesrepublik gearbeitet haben. Das Gesetz schreibt vor, dass SGB II-Empfänger ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Deutschland haben müssen.
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