Zuletzt aktualisiert am 21.12.2009, Gabriele Kraft, Diakonisches Werk für die Evangelische Landeskirche Baden e.V.
21.12.2009

Freibetrag für Kind bei Bemessung des berücksichtigungsfähigen Vermögens Bedarfsgemeinschaft nur bei eigenem Vermögen des Kindes – BSG, Urteil vom 13. Mai 2009, Az. B 4 AS 79/08 R

Das BSG hat ferner geurteilt, dass ein Freibetrag für ein Kind bei der Bemessung des berücksichtigungsfähigen Vermögens einer Bedarfsgemeinschaft mit einer alleinerziehenden Mutter nur dann einzuräumen sei, wenn das Kind tatsächlich über eigenes Vermögen verfügt. Der Freibetrag soll ausschließlich dem Schutz des Vermögens des Kindes und nicht dem Schutz des für den Lebensunterhalt des Kindes einzusetzenden Vermögens der Eltern dienen.

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