Zuletzt aktualisiert am 15.11.2008, Gabriele Kraft, Diakonisches Werk für die Evangelische Landeskirche Baden e.V.
15.11.2008

Waschmaschine muss finanziert werden - BSG vom 19. September 2008, Az. B 14 AS 64/07

Bei einer Haushaltsgründung im Rahmen der Erstausstattung muss eine Waschmaschine durch die zuständige Behörde für Alg II Empfänger finanziert werden.

Im Zusammenhang der Erstausstattung bei Alg II müssen die Jobcenter auch Beihilfen für die Anschaffung einzelner Elektrogeräte (beispielsweise eine Waschmaschine) bewilligen.

Ein Mann, der von Alg II Sozialleistungen lebt, hatte sich von seiner Ehegattin getrennt und ist mit seiner leiblichen Tochter in eine andere Wohnung gezogen. Alle anderen Gegenstände für den Haushalt waren bereits vorhanden, bis auf eine Waschmaschine. Das Jobcenter lehnte einen Antrag des Klägers ab. Die Begründung war, dass es „Beihilfen zur Erstausstattung" nur für eine komplette Wohnung geben würde. „Einzelne Geräte seien eine sogenannte Ergänzungsbeschaffung" und sollten aus diesem Grund vom monatlichen Hartz IV Regelsatz beglichen werden. Nach Ansicht des Jobcenters sollte der Vater die Kosten vom Alg II Regelsatz ansparen. Nur wenn ein ganzer Haushalt benötigt wird, werden die Kosten getragen.

Bereits in den sozialgerichtlichen Vorinstanzen wurde die Ansicht des Jobcenters abgewiesen. Nun bestätigte das Bundessozialgericht in Kassel die Position des Klägers.

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