Neue gesetzliche Vorgaben für die Eigenauskunft bei Kreditauskunfteien (aktualisiert)
Die Kreditauskunfteien, wie SCHUFA oder Creditreform speichern und beauskunften sog. Negativmerkmale über säumige Schuldner, um Unternehmen, die Geld- oder Warenkredite einräumen, vor Forderungsausfällen durch zahlungsunfähige Kunden zu schützen. Die Schuldner- und Insolvenzberatung greift auf Eigenauskünfte zurück, um sicherzugehen, dass sämtliche Gläubiger bei der außergerichtlichen Einigung bzw. im gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren zwecks Zustimmungsersetzung bekannt sind. Prof. Dr. Dieter Zimmermann hat die Neuerungen seit 1.4.2010 bezüglich der kostenlosen Eigen- oder Selbstauskunft zusammengefasst und stellt die Bedeutung der umfassenden Recherche nach Gläubigern heraus (aktualisiert Stand 01.06.2010).
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