Aufruf der AGSBV - Monitoring zum Start des P-Kontos
Zum 1.7.2010 tritt die Reform des Kontopfändungsrechtes in Kraft, die deutliche Verbesserungen für die Schuldner/innen aber auch zusätzliche Belastungen für Schuldnerberatungsstellen mit sich bringen wird. AG SBV und ZKA haben mit dem Ziel, eine bundesweit einheitliche Umsetzung zu garantieren, verschiedene Materialien entwickelt (wie Musterbescheinigung, Kundeninformation). Die AGSBV möchte die Umsetzung der Reform – zunächst für den Zeitraum 1.7.2010 bis 30.6.2011 – dokumentieren. Alle Beratungsstellen werden mit dem entwickelten beigefügten Fragebogen gebeten zu dokumentieren, wie hoch die Nachfrage nach Bescheinigungen tatsächlich ist. Rechts- und Sozialpolitik

