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BGH: Mindestvergütungen für Treuhänder in Insolvenzverfahren sind verfassungswidrig

Der BGH hat zur Mindestvergütung für Insolvenzverwalter und für Treuhänder über die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Mindestvergütungen beschlossen:

Mindestvergütung des Insolvenzverwalters:

Leitsatz des Gerichts:
a) Für Insolvenzverwalter, die ab 1. Januar 2004 in einem masselosen Verfahren bestellt werden, ist die Beschränkung der regelmäßigen Mindestvergütung auf 500,00 Euro verfassungswidrig.
b) Der Verordnungsgeber hat bis 1. Oktober 2004 eine verfassungskonforme Neuregelung mit Rückwirkung zum 1. Januar 2004 zu treffen.
c) Geschieht dies nicht, werden die Gerichte eine angemessene Mindestvergütung festzulegen haben. BGH, Beschluss vom 15.01.2004, IX ZB 96/03

Mindestvergütung des Treuhänders:

Leitsatz des Gerichts:
Für Treuhänder, die ab 1. Januar 2004 in einem masselosen Verbraucherinsolvenzverfahren bestellt werden, ist die Beschränkung auf eine Mindestvergütung von 250 Euro verfassungswidrig (im Anschluß an BGH, Beschl. v. 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03). BGH, Beschluss vom 15.01.2004, IX ZB 46/03


21.02.2004

 

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