Rechtsprechung zur Insolvenzordnung

Allgemeine Fragen

Übersicht

BGH: Mindestvergütungen in Insolvenzverfahren sind verfassungswidrig (21.2.04)

Unterhaltsklage kann auch bei Insolvenz des Unterhaltsschuldners Erfolg haben

Zur Verrechnungsbefugnis im Insolvenzverfahren

Zahlungsunfähigkeit des Schuldners vor dem 01.01.1997

Strafrechtliche Verwendung von Informationen im Rahmen der Mitwirkungspflichten des Schuldners

Zahlungsunfähigkeit des Schuldners vor dem 1.1.1997

1. Für die Entscheidung, ob der Schuldner schon vor dem 1.1.1997 zahlungsunfähig war (Art. 107     EGlnsO), ist das Insolvenzgericht zuständig. Die Entscheidung muss nicht zwingend im Beschluss    über die Ankündigung der Restschuldbefreiung getroffen werden, sondern kann nach Anhörung der     Gläubigerversammlung und des Verwalters als Zwischenentscheidung schon vorab im Laufe des    Insolvenzverfahrens ergehen.

2.Gegen die Zwischenentscheidung steht in entsprechender Anwendung des § 289 Abs. 2 InsO dem
Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger, der bei der Anhörung die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners vor dem 1.1.1997 bestritten hat, die sofortige Beschwerde zu.

3. Wird eine Entscheidung des Insolvenzgerichts auf Grund einer ordnungsgemäß anberaumten Anhörung in der Gläubigerversammlung verkündet, so beginnt die Beschwerdefrist mit der  Verkündung (§ 6 Abs. 2 Satz 1 InsO).

AG Duisburg, Beschluss vom 21.6.2000, 60 IK 43/99

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Strafrechtliche Verwendung von Informationen im Rahmen der Mitwirkungspflichten des Schuldners

Mitwirkungspflichten des Schuldners und Strafbarkeitsinformationen, die ein Schuldner im Insolvenzverfahren gegenüber dem Verwalter bzw. dem Gericht macht, können in einem Straf-oder Bußgeldverfahren nicht gegen ihn verwendet werden.

LG Stuttgart, Beschl. v. 21.7.2000 11 Qs 46/00
unveröffentlicht
... mehr                                                             22.05.01

Unterhaltsklage kann auch bei Insolvenz des Unterhaltsschuldners Erfolg haben

Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unterhaltsschuldners hindert eine Unterhaltsklage nicht, wenn mit der Klage nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordene Ansprüche geltend  gemacht werden. Insoweit ist der Schuldner auch nicht als von vornherein  leistungsunfähig anzusehen. Wegen § 850d ZPO können Unterhaltsberechtigte auch auf den pfändungsfreien Teil des Einkommens zugreifen. ... mehr                         24.07.2001

Zur Verrechnungsbefugnis im Insolvenzver- fahren

Vor dem Hintergrund der neuesten Rechtsprechung  zur Ver- bzw. Aufrechnungsbefugnis von Sozial- leistungsträgern im Insolvenzverfahren (siehe auch die Seite Rechtsprechung) gibt Wolfgang Schrankenmüller einen Überblick zu den Grundsätzen der Verrechnung bzw. Aufrechnung von Forderungen im Insolvenz- verfahren. ... mehr                                                                             25.06.2001