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BGH-Urteil zum "Haustür-Kreditskandal" verkündet


ZDFText meldet, dass der BGH in einem heute verkündetem Urteil - XI ZR 91/99 - entschieden hat, dass Kredite zur Finanzierung von Immobilien, die zu Hause vermittelt werden, unter die Regelungen des Haustürwiderrufgesetzes fallen. Dies kann dazu führen, dass sie bei mangelhaften oder fehlenden Widerrufsbelehrungen auch noch nach Jahren widerrufen werden können.

In den 90er-Jahren waren hundertausenden Klein- und Mittelverdienern von Banken Immobilien zum Kauf angeboten worden. Die Finanzierung wurde von den Vermittlern schöngerechnet. Die tatsächlichen Belastungen erwiesen sich in der Realität als wesentlich höher als von den Banken bzw. ihren Vermittlern versprochen. Rund 300.000 Anleger schlitterten laut ZDFText so ins finanzielle Desaster. Viele von Ihnen wandten sich auch an Schuldnerberatungsstellen.

In den "Haustürkredit-Skandal" waren neben der "Dresdner, Deutscher und Commerzbank vor allem die HypoVereinsbank" verwickelt.

Der Kurs der HypoVereinsbank-Aktien brach nach Bekanntwerden des Urteils um zeitweise 3% ein. "Das hat keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen", zeigte sich jedoch ein Sprecher der Bank gelassen.

Eine Presseerklärung des BGH zum Urteil finden sie hier
Thomas Seethaler, Caritasverband Heidelberg e.V., 09.04.2002