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Künftig zahlen die Mieter verbrauchsabhängiger: Neue HeizkostenVO beschlossen—

Das Bundeskabinett hat am 18. Juni 2008 mit dem zweiten Energie- und Klimapaket (IEKP) eine Novelle der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) sowie die neue Heizkostenverordnung (HeizkostenVO) beschlossen. Die Bundesregierung will den Energieverbrauch nachhaltig senken. Die Beheizung von Gebäuden hat 40 Prozent Anteil am Gesamtenergieverbrauch. Die Strategie „Weg vom Öl" soll nun in die Praxis umgesetzt werden. Die beschlossene Energieeinspar- und Heizkostenverordnung soll umfassend gefördert werden, die Bürger aber auch fordern. Die Kernpunkte, denen noch der Bundesrat zustimmen muss, sind:

  • Die Verpflichtung, bei Neubauten ab 2009 einen bestimmten Anteil des Wärmebedarfs aus regenerativen Energien zu decken
  • Das Recht des Verbrauchers auf freie Wahl eines Dienstleistenden, der den Verbrauch von Strom oder Gas misst
  • Nach der geplanten Novellierung von Energieeinspargesetz (EnEG) und zugehöriger Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen ab 2009 Neu- und Umbauten von Wohngebäuden um etwa 30 Prozent energieeffizienter sein. Werden die geltenden Vorschriften nicht beachtet, drohen künftig Bußgelder
  • Stromfressende Nachtspeicherheizungen sollen langfristig außer Betrieb genommen werden
  • Kern der Änderung der Heizkostenverordnung ist die Erhöhung des verbrauchsabhängigen Anteils bei der Abrechnung der Heizkosten in Mehrfamilienhäusern von 50 auf 70 Prozent. Hierdurch soll ein Anreiz zu sparsamem Energieverbrauch erhöht werden. Besonders sparsame Gebäude (Passivhäuser) sollen von der Verbrauchserfassungspflicht ausgenommen werden.


 

 

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