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Vorteile der Akzeptanz von Schuldnerberatungsstellen durch Banken und Sparkassen Siegfried Rösler, Überlingen, 40 Jahre Bankerfahrung mit Schwerpunkt Kreditgeschäft, zuletzt Direktor bei der Dresdner Bank. Mittlerweile ehrenamtlicher Schuldnerberater bei der Caritas.
Aus Banken-Times 10/2006. Der Abdruck des Artikels erfolgte mit freundlicher Genehmigung der Finanz Colloquium Heidelberg GmbH, www.FC-Heidelberg.de. Das Finanz Colloquium Heidelberg bietet nach eigener Darstellung Fachinformationen in Form von bundesweiten Seminarveranstaltungen und Buchpublikationen an. Zielgruppe sind Mitarbeiter von Banken und Sparkassen sowie Fach- und Führungskräfte aus der gesamten Finanzdienstleistungs- und Kapitalanlagebranche, außerdem Rechtsanwälte, die im Bereich Bank- und Insolvenzrecht tätig sind.
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In seinem kurzen aber prägnanten Artikel schildert der Autor seinen früheren Kollegen wie es zur Überschuldung kommen kann, versucht das für Gläubiger teilweise unverständliche Handeln der Schuldner zu erläutern, beschreibt die professionelle Arbeit von Schuldnerberatung, die sich nicht einseitig sondern auf neutraler Basis vermittelnd um eine sinnvolle Regelung bemüht, und wirbt für die Kooperation zwischen Banken und Schuldnerberatungsstellen, um letztlich zu für die Banken und Sparkassen wirtschaftlich sinnvolleren Ergebnissen zu kommen. Gläubigern, die die Informationen und Nachweise der Schuldnerberatung nicht zur Kenntnis nehmen, sondern die Beitreibung rücksichtslos weiterführen, zeigt er auf, dass sich damit die Situation grundsätzlich zahlungswilliger Schuldner verschlechtert und letztlich sinnlose Kosten produziert werden ohne Aussicht auf Rückfluss.
Bereits die Kreditvergabe wird aus Kostengründen straff organisiert, reglementiert und, wo irgend möglich, über moderne Software abgewickelt. Bei entstehenden Kontoüberziehungen bzw. Ratenrückständen greifen ebenfalls EDV-Programme diese erhöhten Risiken auf und fordern den Bearbeiter zu Reaktionen auf. Auch das Mahnwesen ist weitestgehend automatisiert. Bei Einleitung des Mahnverfahrens besteht zu vielen Kreditnehmern bereits kein persönlicher Kontakt mehr. Wichtige Informationen zur aktuellen Vermögens- und Einkommenssituation des Kreditnehmers stehen nicht mehr zur Verfügung. Spätestens beim Ausbleiben von Reaktionen von Seiten des Kreditnehmers ist für die Kreditkündigung, das einzuleitende Betreibungsverfahren bis hin zur eidesstattlichen Versicherung, die Einschaltung von gut ausgebildeten Spezialisten erforderlich.
Alle entstehenden Kosten des Mahn- und Betreibungsverfahrens sind zunächst vom Gläubiger vorzustrecken. Der Gläubiger kann nicht absehen, ob diese Beträge jemals zurückfließen. Zu diesem Zeitpunkt wird der Gläubiger, unter Berücksichtigung der fiskalischen Vorgaben, über Wertberichtigungen seiner Forderungen entscheiden. Dabei ist keinesfalls in Frage zu stellen, dass ein Gläubiger alles versuchen muss, seine berechtigten Forderungen bezahlt zu bekommen. Verständlicherweise ist die Erlangung eines vollstreckbaren Titels für die Banken und Sparkassen in der Regel zwingend.
Die häufigsten Gründe für die Zahlungsunfähigkeit aus Sicht der Schuldnerberatung sind:
- Unfähigkeit das vorhandene begrenzte Einkommen mit den fixen Kosten und sonstigen Ausgaben zu koordinieren.
- Ehescheidung.
- Plötzliche oder längere Arbeitslosigkeit.
- Zusätzliche Kosten für Unterhaltsverpflichtungen.
- Unvorhersehbare Belastungen aus vermeintlichen Steuersparmodellen (Immobilien etc.)
Grundsätzlich zahlungswillige Kreditnehmer werden zunächst mit familiären, beruflichen und damit sehr persönlichen Problemen konfrontiert, die in der Regel nicht planbar waren. Es entstehen Sorgen und Ängste, die nicht nach außen getragen werden. Die folgende Kettenreaktion im Bereich der Finanzen führt zu weiterem, enormem psychischen Druck bei den Schuldnern. Die Schuldner werden im außergerichtlichen und gerichtlichen Mahn- und Betreibungsverfahren mit fachspezifischen Formulierungen und Worten ("Amtssprache") konfrontiert, die sie nicht verstehen und deren Konsequenzen sie nicht überschauen können. Unsicherheit, Angst, Ratlosigkeit des Schuldners werden immer größer. Die Gläubiger kennen die Folgen. Keine Reaktionen auf Anrufe. Briefe landen ungeöffnet in der Schublade etc. Leider kommen viele hoch verschuldete Kreditnehmer erst zu einem sehr späten Zeitpunkt zu professionellen Helfern wie Schuldnerberatungsstellen, Caritas, Diakonie, Verbraucherzentralen u.a.
Ansprechpartner sind z.B. bei der örtlichen Caritas-Beratungsstelle die Sozialmitarbeiter, die eine erste Bestandsaufnahme vornehmen. Nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen (Einkommensnachweise, Vermögensaufnahme, detaillierte Zusammenstellung der monatlichen Kosten etc.) erfolgt die Einschaltung des Schuldnerberaters. Es erfolgt nochmals eine genaue Überprüfung auf Vollständigkeit, Stimmigkeit der Angaben und Feststellung der Gesamtsituation des Schuldners.
Sofern in dieser Phase festgestellt wird, dass der Schuldner unkorrekte Angaben macht, wichtige Details unterschlägt u.ä. wird die weitere Beratung abgebrochen. Hilfsmaßnahmen unterschiedlichster Art von der Beratungsstelle können nur die Klienten erwarten, die offen, korrekt und einwandfrei mitarbeiten. Böswillig nicht zahlende Schuldner können bei dieser Betrachtung unbeachtet bleiben, da diesen nur in den wenigsten Fällen geholfen werden kann. Caritas, Diakonie und andere Schuldnerberatungsstellen stellen also keinesfalls einseitig auf die Seite der Schuldner, sondern bemühen sich auf neutraler Basis um eine sinnvolle Regelung und sehen sich eher als Vermittler.
Nach Zusammenstellung aller erforderlichen Daten setzt sich die der Schuldnerberater nun direkt mit allen Gläubigern in Verbindung. Gegebenenfalls werden hier nochmals die Verbindlichkeiten auf den aktuellen Stand gebracht und Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreitet. In den meisten Fällen können nur noch minimale (nicht einmal die Verzinsung abdeckende), oder gar keine Zahlungen angeboten werden. Zur Beschleunigung des Beitreibungsverfahrens und damit auch zur Kostenreduzierung beim Gläubiger kann dann das notarielle Schuldanerkenntnis angeboten werden. Da die Schuldner i.d.R. keine finanziellen Spielräume mehr haben, wären diese Kosten vom Gläubiger zu übernehmen.
In sehr vielen Fällen dürfte die Kontaktaufnahme der "Beratungsstellen" mit den Gläubigern die seit langem erste Reaktion des Schuldners darstellen. Jetzt besteht wieder der gebotene Kontakt zwischen Gläubiger und Schuldner, wenn auch über die neutrale Vermittlung der Beratungsstellen.
Hier spalten sich nun die Reaktionen in der Kreditwirtschaft grundsätzlich in zwei Lager:
- Etliche Kreditinstitute und Bausparkassen anerkennen die Tätigkeit durch die Beratungsstellen und arbeiten im positiven Sinne mit, d.h.: Ratenreduktion, Zinsverzicht, Stillhalteabkommen, Teilverzicht auf die Hauptforderung, Akzeptanz eines notariellen Schuldanerkenntnisses werden verhandelt, eingeleitete Zwangsmassnahmen werden ausgesetzt.
- Diverse Kreditinstitute, Bausparkassen und eingeschaltete Inkassobüros nehmen die vorgelegten Informationen und Nachweise jedoch nicht zur Kenntnis und betreiben die Schuldner rücksichtslos weiter. Es werden sinnlose Kosten produziert ohne jede Chance auf Bezahlung. Das geht leider teilweise sogar so weit, dass das Misstrauen gegen die Beratungsstellen in persönlichen oder telefonischen Kontakten unsachlich und überdeutlich dargestellt wird.
Folge aus dem negativen Vorgehen einiger Gläubiger ist, dass die grundsätzlich zahlungswilligen Schuldner in ihren unübersehbar gewordenen Sorgen sich noch mehr bzw. wieder verkriechen und nun jede weitere Mitarbeit abbrechen. Über Pfändungen des Arbeitseinkommens bei eventuell vorhandenen Arbeitsstellen gehen diese in der Regel verloren. Diese Aussage gilt auch für erfolglose Pfändungen. Die Gesamtsituation und somit auch die Zahlungsfähigkeit des Schuldners verschlechtert sich noch mehr. Außerdem werden von Seiten der Bank oder Sparkasse vermeidbare Kosten produziert, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr zurückfließen werden.
Praxistipps
- In der Regel ist spätestens mit der Kreditkündigung der direkte Kontakt zwischen Gläubiger und Schuldner abgebrochen. Auf beiden Seiten herrscht hohes Misstrauen gegenüber dem Vertragspartner. Somit müssten alle Vertragspartner das Einschalten einer neutralen Beratungsstelle offen begrüßen und an einer sich endlich aufzeigenden Lösung mitwirken.
- Kooperation der Gläubiger mit den Beratungsstellen an Stelle eines Boykotts hat letztlich Vorrang und führt auch für die Bank oder Sparkasse zu wirtschaftlich sinnvolleren Ergebnissen.
- Noch offen gebliebene Fragen von Seiten der Gläubiger können gerade über die eingeschalteten Beratungsstellen besser, schneller und effizienter geklärt werden, da sich die Schuldner ja letztlich vertrauensvoll an diese gewendet haben.
erstellt am: 19.11.2006
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