Was tun, wenn der Überblick über die Gläubiger fehlt? Schufa & Co. 

Allgemeines über die Schufa

SCHUFA ist die Abkürzung für: ”Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung”. Die in dieser Form seit 1959 bestehende Gemeinschaft besteht aus Wirtschaftsunternehmen, die ihren Kunden Geld- oder Warenkredite einräumen. Sie haben sich zum Ziel gesetzt, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen. Vertragspartner sind vor allem Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Kredit- und Leasinggesellschaften sowie Einzelhandels-, Versandhandels- und Telekommunikationsunternehmen.

Für die Zusammenarbeit der SCHUFA mit ihren Vertragspartnern gilt das Prinzip der gegenseitigen Information. Der Verpflichtung der SCHUFA zur Erteilung von Auskünften entspricht die Verpflichtung ihrer Vertragspartner, bekannt werdende Informationen im definierten Umfang an die SCHUFA weiterzuleiten.

Laut WISO-Tipp/ZDF kauft die SCHUFA aber auch Daten von der Post wie z.B. Adressen, die aufgrund von Nachsendeanträgen erfasst werden und entnimmt Daten aus dem Bundesanzeiger!

Die  SCHUFA

Allgemeines über die SCHUFA

Wer erhält Informationen von der SCHUFA?

Was steht in der SCHUFA alles drin ?

Wo ist die SCHUFA

Welche Kundendaten erfähltt die SCHUFA?

A-Verträge, B-Verträge

Nachtragsservice

Korrektur, Ergänzungen

Wann löscht die SCHUFA Daten?

Infodata

Zwischenbilanz

Scoring - Risikomanagement

Banken ohne Schufa-Anschluss?

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In Deutschland gibt es insgesamt acht regional tätige, selbständige SCHUFA-Gesellschaften. Diese unterhalten Geschäftsstellen in verschiedenen Städten ihrer jeweiligen Region. Zwecks einheitlicher Arbeitsweise haben sich die regionalen Gesellschaften wiederum zur SCHUFA Holding AG zusammengeschlossen (Adresse: Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, www.schufa.de).

Wer erhält Informationen von der SCHUFA ?

Zunächst erhalten nur Vertragspartner Informationen von der SCHUFA – und das eigentlich auch nur dann, wenn sie in jedem Einzelfall ein berechtigtes Interesse im Sinne des BDSG glaubhaft nachweisen können. Dies wird von der SCHUFA allerdings nur stichprobenartig geprüft. Laut WISO-Tipp /ZDF erhalten inzwischen wohl auch Wohnungsbaugesellschaften Schufa-Auskünfte.

Die SCHUFA gibt die gespeicherten Daten auf Anfrage aber natürlich auch an den betroffenen Kunden / Schuldner weiter (sog. Selbstauskunft): Mündliche Auskünfte sind kostenlos, eine schriftliche Auskunft bekommt man gegen 15,- DM zugeschickt. Bei persönlicher Vorsprache ist ein Personalausweis vorzulegen, bei schriftlicher Antragstellung benutzt man am Besten das im Anhang befindliche Formular, welches unbedingt eigenhändig zu unterschreiben ist.

Achtung: durch eine Selbstauskunft liefert der Schuldner der SCHUFA die aktuelle Adresse – dieser Aspekt sollte gegen den Nutzen der Auskunft abgewogen werden!

Was steht in der SCHUFA alles drin ?

Die SCHUFA ist auf die Daten ihrer Vertragspartner angewiesen. Deshalb sind die SCHUFA-Einträge oft unvollständig, weil manche Vertragspartner Daten offensichtlich nur unvollständig bzw. unterschiedlich schnell weitergeben. Auch unterschiedlich benutzte Vornamen oder Namensschreibweisen können Ursache für Fehler bzw. fehlende Daten in Schufaerfassungen sein.

Stichwort Mobilfunk: Auch Vertragsverbindungen mit Telekommunikations-Gesellschaften werden der SCHUFA mitgeteilt – allerdings tauchen Handy-Verbindlichkeiten bisher auffällig selten in SCHUFA-Auskünften auf. Dies könnte möglicherweise damit zusammenhängen, daß die Daten in der Regel zunächst nur an die (regionale) SCHUFA Köln weitergegeben werden und damit nicht automatisch bei den anderen SCHUFA-Gesellschaften landen.

Aber: Bei Handy-Verträgen werden - zumindest bei DeTeMobil und Mannesmann - parallel auch Auskünfte bei der Wirtschaftsauskunftei “Infodata” eingeholt. Möglicherweise sorgt dieser Umstand für eine bessere Verknüpfung von negativen Merkmalen einzelner Telekom-/Mobilfunkverträge.

 

Wo ist die SCHUFA ?

Die Adressen der für den süddeutschen Raum zuständigen regionalen SCHUFA-Gesellschaften lauten:

SCHUFA-Verbraucherservicestelle Stuttgart, Rotebühlplatz 1, 70178 Stuttgart
email: stuttgart@schufa.de

oder:

SCHUFA-Verbraucherservicestelle Mannheim, N7, Eingang 5-6, 68161 Mannheim

Öffnungszeiten: Mo - Fr 08:00 - 14:00 Uhr; Do 08:00 - 16:00 Uhr

Telefonisch sind die Verbraucherservicestellen einheitlich über 01805-SCHUFA (01805-724832) erreichbar.

Die Zuständigkeit der einzelnen SCHUFA-Gesellschaften richtet sich nach Postleitzahlen und muss in Einzelfall erfragt werden.

Beschwerden über die SCHUFA können direkt bei der SCHUFA, bei den jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten oder beim Regierungspräsidenten eingereicht werden. In einigen Bundesländern befasst sich auch das Innenministerium mit der SCHUFA (in Bad.-Württ. Das Referat “Handelsauskunfteien und Schufa”).

Welche Kundendaten der o. g. Vertragspartner erfaßt die SCHUFA nach eigenen Angaben

  • Angaben zur Person (Name, Geburtsdatum- und ort, Anschrift, Voranschrift)
  • Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung eines Geschäftes, z. B. Kreditvertrag mit Betrag und Laufzeit, Eröffnung Girokonto, Ausgabe Kreditkarte
  • Merkmale sogenannter “Kundenreaktionen”, wie z.B. Widerspruch zu Schufa-Klausel, Widerspruch bei Mahn/Vollstreckungsbescheid, ausgeglichene Zahlungsrückstände
  • Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung eines Geschäftes, z.B. Kündigung wegen Verzuges, Vollstreckungsmaßnahmen, aber auch deren Erledigung (trotz Erledigung bleiben allerdings folgende Informationen gespeichert: Einziehung einer Kreditkarte, Girokündigung wegen Mißbrauch, Einreichen ungedeckter Scheck (SCHUFA-Kürzel hierfür: “KM”= Missbrauch eines Kontos oder einer Karte)
  • Darüber hinaus erfaßt die SCHUFA auch die Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte: Eidesstattliche Versicherung, Haftbefehl bei Weigerung zur Abgabe derselben
  • !!! Nicht erfaßt werden : Familienstand, Einkommen, Arbeitgeber, Vermögen

 

A-Verträge, B-Verträge

A-Verträge schließt die SCHUFA z. B. mit Kreditinstituten und Kreditkartengesellschaften ab. Hier sind die Sammlung und Weitergabe von allen o. g. Daten geregelt

B-Verträge schließt die SCHUFA z. B. mit Versandhandelsunternehmen. Hier werden neben den Personalstammdaten nur Informationen über nicht vertragsgemäßen Abwicklungen gesammelt und weitergegeben.

Nachtragsservice

Die Vertragspartner können als besonderen Service Informationen über die Vertragsentwicklung anderer Vertragspartner gemeldet bekommen.

Korrektur, Ergänzung

Ergibt die Nachprüfung die nachweisliche Unrichtigkeit von Daten, muß die SCHUFA diese korrigieren.

Hat der Kunde/ Schuldner einen vertragsgestörten Kredit über Stiftungsmittel zurückgezahlt, muß die Erledigung nach Vorlage einer Bestätigung des Gläubigers vermerkt werden. Vergleiche können allerdings auch als solche benannt werden.

Vereinbaren z.B. Schuldner und Gläubiger nach Kündigung wieder Raten, die im wesentlichen gleich hoch sind wie die anfangs vertraglich vereinbarten Raten, hat der Schuldner Anspruch auf Vermerk dieses für ihn positiven Umstandes (Urteil OLG Hamm v. 17.3.89- 11 W 106/88).

Die SCHUFA löscht Daten

sofort bei:

  • Giro- und Kreditkartenkonten bei Auflösung
  • auf Wunsch des Kunden: Angaben über vertragsgemäße Abwicklung von
  • Kreditverträgen

zum Ende des ersten Kalenderjahres nach dem Jahr der Speicherung bei

  • Selbstauskünften

zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Speicherung bei:

  • Kredite nach Rückzahlung
  • Daten über nicht vertragsgemäße Abwicklung
  • Daten aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte, also z. B. E. V. (jedoch unverzüglich bei Nachweis der Erledigung – ohne Gebühr ! )

zum Ende des fünften Kalenderjahres bei:

  • (Adress-)Suchaufträge von Vertragspartnern bei unbekannt verzogenen Kunden mit noch offener Vertragsforderung (laut mdl. Auskunft SCHUFA Karlsruhe)

unbegrenzt bestehen bleiben:

  • laufende Giro- und Kreditkartenkonten (auf Wunsch der Vertragspartner)

Laut WISO-Tipp/ZDF werden Kredit-/Girokontoanfragen nach 10 Tagen wieder gelöscht. Aufgrund gegenteiliger Praxiserfahrungen steht diese Aussage hier kommentiert.

Weiter zum Teil 2 (Infodata)