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In
Deutschland gibt es insgesamt acht regional tätige,
selbständige SCHUFA-Gesellschaften. Diese unterhalten
Geschäftsstellen in verschiedenen Städten ihrer
jeweiligen Region. Zwecks einheitlicher Arbeitsweise haben sich
die regionalen Gesellschaften wiederum zur SCHUFA Holding AG
zusammengeschlossen (Adresse: Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, www.schufa.de).
Wer erhält
Informationen von der SCHUFA
?
Zunächst erhalten nur Vertragspartner Informationen von der
SCHUFA – und das eigentlich auch nur dann, wenn sie in
jedem Einzelfall ein berechtigtes Interesse im Sinne des BDSG
glaubhaft nachweisen können. Dies wird von der SCHUFA
allerdings nur stichprobenartig geprüft. Laut WISO-Tipp /ZDF
erhalten inzwischen wohl auch Wohnungsbaugesellschaften
Schufa-Auskünfte.
Die SCHUFA gibt die gespeicherten
Daten auf Anfrage aber natürlich auch an den betroffenen
Kunden / Schuldner weiter (sog. Selbstauskunft): Mündliche
Auskünfte sind kostenlos, eine schriftliche Auskunft bekommt
man gegen 15,- DM zugeschickt. Bei persönlicher Vorsprache
ist ein Personalausweis vorzulegen, bei schriftlicher
Antragstellung benutzt man am Besten das im Anhang befindliche
Formular, welches unbedingt eigenhändig zu unterschreiben
ist.
Achtung: durch eine Selbstauskunft liefert der Schuldner
der SCHUFA die aktuelle Adresse – dieser Aspekt sollte
gegen den Nutzen der Auskunft abgewogen werden!
Was steht in der SCHUFA alles drin ?
Die SCHUFA ist auf die Daten ihrer Vertragspartner angewiesen.
Deshalb sind die SCHUFA-Einträge oft unvollständig,
weil manche Vertragspartner Daten offensichtlich nur
unvollständig bzw. unterschiedlich schnell weitergeben. Auch
unterschiedlich benutzte Vornamen oder Namensschreibweisen
können Ursache für Fehler bzw. fehlende Daten in
Schufaerfassungen sein.
Stichwort Mobilfunk: Auch Vertragsverbindungen mit
Telekommunikations-Gesellschaften werden der SCHUFA mitgeteilt
– allerdings tauchen Handy-Verbindlichkeiten bisher
auffällig selten in SCHUFA-Auskünften auf. Dies
könnte möglicherweise damit zusammenhängen,
daß die Daten in der Regel zunächst nur an die
(regionale) SCHUFA Köln weitergegeben werden und damit nicht
automatisch bei den anderen SCHUFA-Gesellschaften landen.
Aber: Bei
Handy-Verträgen werden - zumindest bei DeTeMobil und
Mannesmann - parallel auch Auskünfte bei der
Wirtschaftsauskunftei “Infodata” eingeholt.
Möglicherweise sorgt dieser Umstand für eine bessere
Verknüpfung von negativen Merkmalen einzelner
Telekom-/Mobilfunkverträge.
Wo ist die SCHUFA ?
Die Adressen der für den
süddeutschen Raum zuständigen regionalen
SCHUFA-Gesellschaften lauten:
SCHUFA-Verbraucherservicestelle Stuttgart, Rotebühlplatz 1, 70178 Stuttgart
email: stuttgart@schufa.de
oder:
SCHUFA-Verbraucherservicestelle Mannheim, N7, Eingang 5-6, 68161 Mannheim
Öffnungszeiten: Mo - Fr 08:00 - 14:00 Uhr; Do 08:00 - 16:00 Uhr
Telefonisch sind die Verbraucherservicestellen einheitlich über 01805-SCHUFA (01805-724832) erreichbar.
Die Zuständigkeit der einzelnen SCHUFA-Gesellschaften richtet sich nach Postleitzahlen und muss in Einzelfall erfragt werden.
Beschwerden über die SCHUFA
können direkt bei der SCHUFA, bei den jeweiligen
Landesdatenschutzbeauftragten oder beim
Regierungspräsidenten eingereicht werden. In einigen
Bundesländern befasst sich auch das Innenministerium mit der
SCHUFA (in Bad.-Württ. Das Referat
“Handelsauskunfteien und Schufa”).
Welche Kundendaten der
o. g. Vertragspartner
erfaßt die SCHUFA nach eigenen Angaben
- Angaben zur Person (Name, Geburtsdatum-
und ort, Anschrift, Voranschrift)
- Informationen über die
Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung eines
Geschäftes, z. B. Kreditvertrag mit Betrag und Laufzeit,
Eröffnung Girokonto, Ausgabe Kreditkarte
- Merkmale sogenannter
“Kundenreaktionen”, wie z.B. Widerspruch zu
Schufa-Klausel, Widerspruch bei Mahn/Vollstreckungsbescheid,
ausgeglichene Zahlungsrückstände
- Daten über die nicht
vertragsgemäße Abwicklung eines Geschäftes, z.B.
Kündigung wegen Verzuges, Vollstreckungsmaßnahmen,
aber auch deren Erledigung (trotz Erledigung bleiben
allerdings folgende Informationen gespeichert: Einziehung einer
Kreditkarte, Girokündigung wegen Mißbrauch, Einreichen
ungedeckter Scheck (SCHUFA-Kürzel hierfür:
“KM”= Missbrauch eines Kontos oder einer
Karte)
- Darüber hinaus erfaßt
die SCHUFA auch die Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der
Amtsgerichte: Eidesstattliche Versicherung, Haftbefehl bei
Weigerung zur Abgabe derselben
- !!! Nicht erfaßt werden
: Familienstand, Einkommen, Arbeitgeber, Vermögen
A-Verträge,
B-Verträge
A-Verträge schließt
die SCHUFA z. B. mit Kreditinstituten und
Kreditkartengesellschaften ab. Hier sind die Sammlung und
Weitergabe von allen o. g. Daten geregelt
B-Verträge schließt
die SCHUFA z. B. mit Versandhandelsunternehmen. Hier werden neben
den Personalstammdaten nur Informationen über nicht
vertragsgemäßen Abwicklungen gesammelt und
weitergegeben.
Nachtragsservice
Die Vertragspartner können
als besonderen Service Informationen über die
Vertragsentwicklung anderer Vertragspartner gemeldet
bekommen.
Korrektur,
Ergänzung
Ergibt die Nachprüfung die
nachweisliche Unrichtigkeit von Daten, muß die SCHUFA diese
korrigieren.
Hat der Kunde/ Schuldner einen
vertragsgestörten Kredit über Stiftungsmittel
zurückgezahlt, muß die Erledigung nach Vorlage einer
Bestätigung des Gläubigers vermerkt werden. Vergleiche
können allerdings auch als solche benannt werden.
Vereinbaren z.B. Schuldner und
Gläubiger nach Kündigung wieder Raten, die im
wesentlichen gleich hoch sind wie die anfangs vertraglich
vereinbarten Raten, hat der Schuldner Anspruch auf Vermerk dieses
für ihn positiven Umstandes (Urteil OLG Hamm v. 17.3.89- 11
W 106/88).
Die SCHUFA löscht Daten
sofort bei:
- Giro- und Kreditkartenkonten bei
Auflösung
- auf Wunsch des Kunden: Angaben
über vertragsgemäße Abwicklung von
- Kreditverträgen
zum Ende des ersten
Kalenderjahres nach dem Jahr der Speicherung bei
zum Ende des dritten
Kalenderjahres nach dem Jahr der Speicherung bei:
- Kredite nach
Rückzahlung
- Daten über nicht
vertragsgemäße Abwicklung
- Daten aus
Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte, also z. B. E. V.
(jedoch unverzüglich bei Nachweis der Erledigung –
ohne Gebühr ! )
zum Ende des fünften
Kalenderjahres bei:
- (Adress-)Suchaufträge von
Vertragspartnern bei unbekannt verzogenen Kunden mit noch offener
Vertragsforderung (laut mdl. Auskunft SCHUFA Karlsruhe)
unbegrenzt bestehen
bleiben:
- laufende Giro- und
Kreditkartenkonten (auf Wunsch der Vertragspartner)
Laut WISO-Tipp/ZDF werden
Kredit-/Girokontoanfragen nach 10 Tagen wieder gelöscht.
Aufgrund gegenteiliger Praxiserfahrungen steht diese Aussage hier
kommentiert.
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(Infodata)
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