Rubrik Praxisthema



 

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[Praxisthemen - kurz gefasst]

Übersicht

Pfändung und Einziehung von Anteilen an einer Wohngenossenschaft in Insolvenz und Einzelzwangsvollstreckung (27.08.2008)

Die Anhebung der Pfändungsfreigrenze - Stand 01.07.2008 - aufgrund des sozialrechtlichen Existenzminimums für Schuldner nach § 850d, § 850f Abs. 1 und § 850f Abs. 2 ZPO - aktualisierte Fassung von Beitrag und Musterbescheinigungen von Prof. Dr. Dieter Zimmermann und Stefan Freeman (18.08.2008)

Anhebung der Pfändungsfreigrenze - Vorgehen bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft und Stieffamilienkonstellation - OLG Frankfurt/Main und LG Darmstadt (18.08.2008

Ablehnung von Beratungshilfeanträgen in Sozialrechtsangelegenheiten (05.07.2008)

PKH-Rechenbogen von Prof. Dr. Dieter Zimmermann, EFH Darmstadt - Aktualisierung aufgrund der neuen Regelleistungen (14.06.2008) - s.a. hier.

Die TeamBank und ihr Produkt easyCredit (24.05.2008)

Unterhaltsreform und Düsseldorfer Tabelle 2008 (14.04.2008

Schuldnerfreundliche Anhebung der Pfändungsfreigrenze durch AG Offenbach (25.03.2008)

Die Freigabe von Sozialleistungs-Gutschriften bei gepfändeten Postbankgirokonten (21.03.2008)

Schuldnerschutz bei "Sonderzahlung" im öffentlichen Dienst (03.02.2008)

Der "neue" Pfändungsschutz bei der Altersvorsorge (23.01.2007)

Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2008 geändert - Erstmals bundeseinheitliche Tabelle (aktualisiert: 21.01.2008 mit Süddeutschen und Frankfurter Unterhaltsleitlinien)

Unterhaltsreform lässt auf sich warten – neue Düsseldorfer Tabelle (23.07.2007)

LG Darmstadt zur Anhebung der Pfändungsfreigrenzen unter Berücksichtigung des Bedarfs nach SGB II (25.06.2007)

Neue Einkommensgrenzen für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe (20.06.2007)

Pfändungsfreigrenzen bleiben bis 30. Juni 2009 unverändert (20.02.2007)

Energieschulden: Gleichlautende neue Grundversorgungsverordnungen für Stromkunden (StromGVV) und für Gaskunden (GasGVV). Beitrag von Prof. Dr. Dieter Zimmermann, ergänzt um einen Briefvorschlag zur Verhinderung der Stromsperre. (21.01.2007)

Konten- und Bargeldpfändungsschutz für Kindergeld ist am 19. Dez. 2006 in Kraft getreten (20.12.2006)

Bescheinigung des Existenzminimums nach SGB XII (12.12.2006)

Kooperation statt Boykott: Vorteile der Akzeptanz von Schuldnerberatungsstellen durch Banken und Sparkassen (19.11.2006)

Pfändungsschutz bei Lohn- und Gehaltsabfindungen (16.11.2006)

Arbeitshilfe Mietschulden und Gesetzesübersicht von Prof. Dr. Dieter Zimmermann (24.08.2006)

Die Berücksichtigung Unterhaltsberechtigter mit eigenem Einkommen bei der Pfändung von laufenden Arbeitseinkommen (25.08.2006)

Falle mit telefonisch abgeschlossenen Zeitungs-Abos: Abo-Verkäufer nutzen Rechtslage gezielt gegen Verbraucher (16.06.2006)

Umgang mit Girokonten, die mit geduldeten Überziehungen umsatzlos geführt aber von der Bank nicht gekündigt werden (31.05.2006)

Neuer Konten- und Bargeldpfändungsschutz für Kindergeld (15.05.2006)

Kindergeld ist nach Überweisung auf das Girokonto keine pfändungsgeschützte Sozialleistung mehr (15.05.2006)

Welche Daten speichert die SCHUFA aufgrund eines InsO-Verfahrens?

Deutsche Rentenversicherung Bund berechnet pfändbaren Betrag falsch!

Arbeitshilfe: Kontosperre durch Hausbank - Aushöhlung des Schuldnerschutzes durch neue BGH-Rechtsprechung -

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und seine Besonderheiten, Teil 2

Süddeutsche Unterhaltsleitlinien aktualisiert und veröffentlicht

Neue Düsseldorfer Tabelle tritt ab 1.7.2005 in Kraft

Neue Regelbeträge für den Kindesunterhalt

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Neue Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2005!

Auf Verjährungsfristen zum Jahresende achten!

Bewerbungsgespräch: Wieweit geht das Fragerecht des zukünftigen Arbeitgebers? Zulässige und unzulässige Fragen

Forderungsverwirkung: Praxisbericht und Musterformulierungsvorschlag

Kostenvergleich der verschiedenen Titulierungsarten zum 1.7.04

Die häufigsten Fehler in der Baufinanzierung

Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen Job-Center und Schuldnerberatung im Rahmen des SGB II

Artikelserie zur Schuldnerberatung für Öffentlichkeitsarbeit

Sozialhilferegelsätze Baden-Württemberg ab 01.07.2003 bekanntgegeben

Gewerbliche Schuldenregulierer: Hinweise und Tipps der Verbraucherzentrale BW für Schuldnerberatungsstellen

Die neuere Entwicklung in der Bürgschaftsrechtsprechung

Gegenüberstellung der wichtigsten Verjährungsfristen nach altem und neuem Recht (Prof. Dr. Dieter Zimmermann - aktuell per 1.7.2004)

Forderungsverjährung in der Schuldnerberatung

Schritte ins Netz - Ein innovatives Online-Qualifizierungsprojekt für den Sozialbereich

Versicherungsvergleich

Die Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2 BGB

Verhandeln mit Gläubigern

Was tun, wenn der Überblick fehlt? SCHUFA und Co.

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Service

Excel-Arbeitsmappe zur Berechnung des sozialrechtlichen Bedarfs nach SGB II für den Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze gem. Freibetragsneuregelungsgesetz seit 01.10.2005 (Stand 01.07.2008, aktualisiert 28.08.2008)

PDF-Datei mit Rechenschema zur manuellen Berechnung des sozialrechtlichen Bedarfs nach SGB II für den Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze ab 01.10.2005 (Stand 01.07.2008, aktualisiert 15.08.2008)

Rechenbogen für Beratungs- und Prozesskostenhilfe, Stand 01.07.2008 14.06.2008

(Drohende) Energiesperre: Aktueller Rechtsstand Januar 2007 und Musterschreiben zur Verhinderung einer Energiesperre 21.01.2007

Bescheinigung des sozialhilferechtlichen Bedarfs nach SGB XII für den Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze oder bei Aufrechnung (aktualisiert 08.10.2007)

Alle Jahre wieder - Die Berücksichtigung von Weihnachtsgeld bei laufender Lohn- oder Gehaltspfändung und bei der Kontopfändung. (09.11.2004)

Excel-Arbeitsmappe zur Abrechnung der InsO-Fallpauschalen in Baden-Württemberg

Musterbriefe (Forum-Schuldnerberatung, dort auf "Service u. Ratgeber" und dann auf "Musterbriefe" klicken)

Düsseldorfer Tabelle 2008 (Forum Schuldnerberatung)...

Anlage zur Düsseldorfer Tabelle: Kindergeldanrechnung

Aktuelle Süddeutsche Unterhaltsleitlinien (2008)

Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt am Main (Frankfurter Leitlinien) - 2008

Praxisthemen - kurz gefasst

Pfändung und Einziehung von Anteilen an einer Wohngenossenschaft in Insolvenz und Einzelzwangsvollstreckung

Beitrag zum Praxisthema: Der Insolvenzverwalter kündigt zwecks Einziehung des dem Schuldner bei Ausscheiden aus der Genossenschaft zustehenden Anteils die Mitgliedschaft des Schuldners in der Genossenschaft. Die Genossenschaft macht daraufhin von dem Recht Gebrauch, das Mietverhältnis bei Ausscheiden des Genossenschaftsmitglieds zu kündigen.
Der Beitrag von Martin Langenbahn untersucht folgende Fragen: Kann der Insolvenzverwaler die Mitgliedschaft des Insolvenzschuldners in einer Wohnungsgenossenschaft kündigen, um den Wert der Mitgliedschaftsanteile zur Masse zu ziehen? Ist die Wohnungsgenossenschaft dann berechtigt, den Wohnraummietvertrag mit dem Schuldner zu kündigen? Was gilt in der Einzelzwangsvollstreckung?
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27.08.2008


Die Anhebung der Pfändungsfreigrenze - Stand 01.07.2008 - aufgrund des sozialrechtlichen Existenzminimums für Schuldner nach § 850d, § 850f Abs. 1 und § 850f Abs. 2 ZPO - aktualisierte Fassung von Beitrag und Musterbescheinigungen

Die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe im Zuge von "Hartz IV" hat sich auch auf den Schuldnerschutz bei der Forderungspfändung ausgewirkt. Eine über viele Jahre zwischen Schuldnerberatung, Vollstreckungsgerichten und Sozialämtern eingespielte Vorgehensweise bei der Erhöhung des unpfändbaren Betrags nach § 850f Abs. 1 Buchstabe a ZPO musste der neuen Gesetzeslage angepasst werden.
Prof. Dr. Dieter Zimmermann, EFH Darmstadt und Stefan Freeman, Esslingen, haben ihren Beitrag zu den seit 2005 geltenden Existenzminima nach SGB II und SGB XII aktualisiert und stellen aktualisierte Rechenbögen zur Verfügung.
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18.08.2008


Anhebung der Pfändungsfreigrenze - Vorgehen bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft und Stieffamilienkonstellation - OLG Frankfurt/Main und LG Darmstadt

Strittig bei Berechnung des unpfändbaren Betrags ist, ob nur Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und sonstige gesetzlich Unterhaltsberechtigte zu berücksichtigen sind oder auch die Partner eheähnlicher Lebensgemeinschaften und andere Haushaltsangehörige in Stieffamilienkonstellationen.
Der Systembruch zwischen Vollstreckungsrecht (stellt in §§ 850 ff. ZPO auf gesetzliche Unterhaltspflichten ab) und Sozialrecht (Einkommens-/Vermögenszurechnung auch von nichtverheirateten Partnern einer Bedarfsgemeinschaft) ist offensichtlich.
Das LG Darmstadt und das OLG Frankfurt haben in Urteilen (Einstweilige Verfügungen im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Abtretungen) bedeutsame Beschlüsse gefasst.
Nach OLG Frankfurt "handelt es sich ... um eine planwidrige Nichtregelung seitens des Gesetzgebers", welche zu einer analogen Anwendung des § 850f Abs. 1 Buchstabe a ZPO zwingt. Die systemwidrige Ungleichbehandlung lässt sich nur verhindern, indem der sozialrechtliche Bedarf aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft in die Garantiebescheinigung einbezogen wird. Nur eine derartige analoge Anwendung trägt dem gesetzgeberischen Zweck des § 850 f ZPO Rechnung und verhindert, dass Gläubiger ihre Forderungen zulasten der öffentlichen Kassen zwangsweise befriedigen.

OLG Frankfurt 24 U 146/07 vom 04.07.2008

LG Darmstadt 10 O 421/07 vom 27.09.2007
18.08.2008


Ablehnung von Beratungshilfeanträgen in Sozialrechtsangelegenheiten

In Zeiten leerer Staatskassen und enormer interner Einsparvorgaben scheint die Ablehnung von Beratungshilfescheinen (für die Inanspruchnahme einer anwaltlichen Beratung) durch die Rechtspfleger deutlich zuzunehmen. Auch in sozialrechtlichen Angelegenheiten wird man immer häufiger mit Ablehnungen von Beratungshilfeersuchen konfrontiert, obwohl die Voraussetzungen für eine Bewilligung eigentlich vorliegen. Markus Bentele vom Caritasverband Karlsruhe steuert positive Rechtsprechung hierzu bei.
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05.07.2008


Die TeamBank und ihr Produkt easyCredit

Schwerpunktthema des Praxisforums Schuldnerberatung am 28.03.2008 an der EFH Darmstadt war der easyCredit der TeamBank. Aus dem Management der TeamBank nahmen drei Vertreter der Abteilungen Risiko- und Produktmanagement und Inkasso und Service teil. Aufgrund von kritischer Hinterfragung des Praxisforums hat die TeamBank zugesichert, bestimmte Abläufe in der Abwicklung von scheiternden Krediten zu ändern. Markus Bentele, Prof. Dr. Dieter Zimmermann und Thomas Zipf fassen die für die Schuldnerberatungen relevanten Informationen zusammen.
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24.05.2008


Unterhaltsreform und Düsseldorfer Tabelle 2008

Gerade noch rechtzeitig wurde am 28. Dezember 2007 das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2007, 3189 ff.). Damit konnten die bereits zum 1. April bzw. 1. Juli des Vorjahres angekündigten Änderungen endlich zum 01.01.2008 in Kraft treten. Prof. Dr. Dieter Zimmermann hat einen Überblick nebst Arbeitsblatt zur Verfügung gestellt.
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14.04.2008


Schuldnerfreundliche Anhebung der Pfändungsfreigrenze durch AG Offenbach

In einem aktuellen Beschluss des Amtsgerichts Offenbach zur Anhebung des unpfändbaren Betrags im Rahmen einer Unterhaltspfändung setzt sich die SGB-II-Linie weiter durch. Fast erstaunlich und sehr schuldnerfreundlich sind die Ausführungen des Gerichts zur in der Regelleistung enthaltenen Strompauschale: Diese sei aufgrund der stetig und merklich steigenden Energiepreise mit 5% der Regelleistung nicht mehr angemessen; es sei nicht mehr angemessen den Schuldner vollständig auf die Regelleistung zu verweisen. Vielmehr seien die darüberhinaus gehenden Stromkosten gesondert anzuerkennen (in diesem Fall wurde eine Strompauschale von insgesamt EUR 40,00, also zusätzlich EUR 22,65 angerechnet). Ferner werden die Erhöhungspauschale wegen Erwerbstätigkeit, eine Werbungskostenpauschale, angemessene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Altersvorsorge und Fahrtkosten angerechnet.
Zur Berechnung des nach SGB II unpfändbaren Betrags siehe auch hier.
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25.03.2008


Die Freigabe von Sozialleistungs-Gutschriften bei gepfändeten Postbankgirokonten

Die Postbank führt ca. 4,5 Mio. private Girokonten; darunter befindet sich ein größerer Anteil an Guthabenkonten mit erhöhtem Pfändungsrisiko. Daher verwundert es nicht, dass die Auszahlung von Sozialleistungen auf "gesperrten" Postbank-Konten ein Dauerthema in der Sozialen Schuldnerberatung darstellt.
Am 1. Februar 2008 fand an der EFH Darmstadt ein Praxisforum Spezialisierte Schuldner- und Insolvenzberatung zu dieser Thematik statt, an dem auch der Abteilungsleiter Kontoführung in Dortmund, teilnahm. Das Ergebnis des konstruktiven Austauschs haben Prof. Dieter Zimmermann und Thomas Zipf festgehalten
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21.03.2008


Schuldnerschutz bei "Sonderzahlung" im öffentlichen Dienst

Weihnachten ist schon vorbei aber... Die korrekte Berechnung der Lohnpfändung bei Erhalt von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld ist schon seit vielen Jahren Beratungsthema in der Schuldner- und Insolvenzberatung. Nun ist eine neue Fallkonstellation in diesem Zusammenhang aufgetaucht: Im Zuge umgestalteter Tarifverträge im öffentlichen Dienst und neuer Arbeitsvertragsrichtlinien im kirchlichen und diakonischen Bereich werden Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht mehr gesondert ausgewiesen, sondern zu einer sog. Jahressonderzahlung zusammengefasst. Obwohl der TVöD bereits im September 2005 abgeschlossen wurde, kam es zunächst zu keinen größeren Problemen bei der Pfändungsberechnung, da für 2005 und 2006 Übergangsregelungen in Höhe der bisherigen Urlaubs-/Weihnachtszuwendung galten.
Erst zum Jahresende 2007 hin scheinen einige Besoldungsstellen öffentlicher Arbeitgeber verunsichert, wie denn die Jahressonderzahlung 2007 bei laufender Lohnpfändung zu behandeln ist. Ausgehend von einem Beispiel aus der Praxis stellt der Beitrag von Prof. Dr. Dieter Zimmermann und Stefan Freeman die Anwendbarkeit des §850a ZPO auch auf die Jahressonderzahlung fest. Ferner wird der praktische und vom Interesse der Arbeitnehmer geleitete Umgang des Landesamts für Besoldung und Versorgung des Landes Nordrhein-Westfalen mit dieser Thematik geschildert. Verhaltenempfehlungen schließen den Beitrag ab.
Zum Beitrag...
03.02.2008


Der "neue" Pfändungsschutz bei der Altersvorsorge

Im Vollstreckungs- und Insolvenzrecht waren bisher insbesondere die umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenansprüche sowie die Versorgungsansprüche von Rechtsanwälten, Ärzten und anderen Freiberuflern gegen ihre berufsständischen Versorgungswerke geschützt. Ein spezieller Pfändungsschutz für das steuerlich geförderte Vorsorgekapital, das in Form zertifizierter Verträge zur zusätzlichen Altersvorsorge nach § 10a EStG angespart wird, ergibt sich aus § 851 ZPO i.V.m. dem Abtretungsausschluss nach § 97 EStG und § 1 Abs. 1 Nr. 11 Altersvorsorgeverträge-ZertifizierungsG.
Mit Wirkung vom 31.03.2007 hat der Gesetzgeber durch die §§ 851 c, 851 d ZPO einen speziellen Altersvorsorgeschutz eingefügt sowie in § 173 VersicherungsvertragsG (VVG) einen Anspruch auf Umwandlung herkömmlicher Lebensversicherungsverträge geschaffen (BGBl. 2007, 368/369).
Prof. Dr. Dieter Zimmermann beschäftigt sich mit der neuen Rechtslage, den geschützten Anlageformen und Umwandlungsanspruch, dem geschützten Personenkreis und Schutzbereich, dem Höchstbetrag und der Altersstaffel, und schließlich Schuldnerschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen.
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23.01.2008


Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2008 geändert - Erstmals bundeseinheitliche Tabelle

Zum 01.01.2008 wird die Düsseldorfer Tabelle geändert. Dies war wegen des gleichzeitigen Inkrafttretens des neuen Unterhaltsrechts notwendig geworden.
Zukünftig wird es eine einheitliche Tabelle für ganz Deutschland geben, die sog. "Berliner Tabelle" für Geringverdiener in den neuen Bundesländern entfällt. Die Monatssätze steigen um durchschnittlich etwa zwei Euro. Die Zahl der Einkommensgruppen wurde von 13 auf 10 gesenkt. Besonders Kinder mit Eltern in den oberen Einkommensgruppen könnten allerdings künftig ein paar Euro weniger erhalten, wenn diese in eine andere Einkommensklasse rutschen. Da das Existenzminimum von Kindern künftig Vorrang hat, können geschiedene Ehepartner nun leer ausgehen, wenn der Mindest-Eigenbedarf für den verdienenden Ex-Partner erreicht ist. Dies habe der Gesetzgeber so gewollt. Auf der anderen Seite soll die neue Tabelle einfacher zu handhaben sein. Die Unterhaltstabelle ist in 400-Euro-Einkommensschritten gegliedert. Das Kindergeld wird bei Minderjährigen zur Hälfte und bei Volljährigen ganz angerechnet. Die Richtsätze in der Düsseldorfer Tabelle werden in der Regel alle zwei Jahre neu angepasst.
Zur Tabelle (Forum Schuldnerberatung)...
Außerdem:
Aktuelle Süddeutsche Unterhaltsleitlinien
Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt am Main (Frankfurter Leitlinien)
30.12.2007/21.08.2008


Unterhaltsreform lässt auf sich warten – neue Düsseldorfer Tabelle

Entgegen aller politischen Verlautbarungen trat das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts (BR-Drucks. 253/06 vom 07.04.2006) weder zum 1. April noch zum 1. Juli 2007 in Kraft.
Nachdem abzusehen war, dass die Unterhaltsreform mitsamt gesetzlichem Mindestunterhalt für minderjährige Kinder nicht planmäßig zum 1. Juli in Kraft treten würde, musste das Bundesministerium der Justiz kurzfristig die Regelbetrag-Verordnung fortschreiben (vgl. § 1612a Abs. 4 BGB). Die Fünfte VO zur Änderung der Regelbetrag-Verordnung stammt vom 5. Juni 2007 (BGBl. 2007, 1044). Den durchschnittlich verfügbaren Arbeitsentgelten entsprechend wurden die Regelbeträge um ca. 1 % reduziert.
Prof.Dr. Dieter Zimmermann gibt Hinweise auf die relevanten Veränderungen in der neuen Düsseldorfer Tabelle. Vorangestellt ist der aktuellen Stand der Unterhaltsreform, deren Fortgang er als offen einschätzt.
zum Beitrag (PDF)...
Düsseldorfer Tabelle
Berliner Tabelle 23.07.2007


LG Darmstadt zu Anhebung der Pfändungsfreigrenzen unter Berücksichtigung des Bedarfs nach SGB II

LG Darmstadt: Im Anwendungsbereich des SGB II (s. § 7 SGB II, d. h. bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und 65 Jahren) ist der sozialhilferechtliche Bedarf nach den Vorschriften des SGB II, im Übrigen nach den Vorschriften des SGB XII zu ermitteln, soweit diesen die vollstreckungsrechtlichen Zwecke der §§ 850d, 850f ZPO nicht entgegenstehen. Denn das ehemals maßgebliche BSHG ist sowohl durch das SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) als auch durch das SGB XII (Sozialhilfe) abgelöst worden.
Hierdurch hat der Gesetzgeber – unter Berücksichtigung von bei Erwerbstätigkeit anfallenden Besonderheiten wie Fahrt-/sonstige Werbungskosten (§ 3 Nr. 3a, 3b AlgII-VO), Erwerbstätigenbonus (§ 30 SGB II) oder dem Bedürfnis nach Altersvorsorge (§ 11 Abs. 2 Nr. 3, 4 SGB II, § 3 Nr. 1 AlgII-VO) – zu verstehen gegeben, dass er den sozialhilferechtlichen Bedarf differenziert ermittelt.
Dafür spricht auch, dass der Gesetzgeber eine entsprechende Unterscheidung zwischen dem SGB XII und dem SGB II in § 850f Abs. 1 lit. a) selbst vorgenommen hat und diese Norm sich u. a. auf § 850d ZPO bezieht.
Für die Prüfung des sozialhilferechtlichen Bedarfs ist zugrundezulegen: Die Regelsätze bzw. Sozialgeld (§§20 und 28 SGB II), evtl. Mehrbedarfe (§ 21 SGB II), angemessene Unterkunft und Heizung (§22 SGB II), angemessene Beiträge zu Kranken-/Pflegeversicherung und Altersvorsorge (§11 Abs. 2, Nr. 3 SGB 2, §3 AlgII-VO), geförderte Altersvorsorge (§ 11 Abs. 2, Nr. 4 SGB II) und die mit der Erzielung des Einkommen verbundenen notwendigen Ausgaben (§11 Abs. 2, Nr. 5 SGB II) bzw. der Erwerbstätigenbonus nach §30 SGB II.
Einzelrichterbeschluss (rechtskräftig)
Kammergrundsatzbeschluss (ob Rechtsbeschwerde eingelegt wurde, ist nicht bekannt)

Siehe auch Artikel: Das sozialrechtliche Existenzminimum für Schuldner
Excel-Tabelle zur Berechnung des sozialrechtlichen Existenzminimuns
Kopiervorlage für die manuelle Berechnung des sozialrechtlichen Bedarfs (PDF-Dateo) 25.06.2007


Neue Einkommensgrenzen für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe - Prozesskostenhilfebekanntmachung 2007

Da sich der Regelsatz für den Haushaltsvorstand im SGB XII zum 01.07.2007 geringfügig von 345 auf 347 EUR erhöht hat, waren auch die Einkommens-Freibeträge für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe anzugleichen.
Die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2007 (PKHB) des Bundesministeriums der Justiz wurde am 14. Juni veröffentlicht (BGBl. 2007, S. 1058) und setzt für den Zeitraum vom 01.07.2007 bis 30.06.2008 neue Abzugsbeträge vom Einkommen fest.
2005 hatten die Freibeträge für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe erhebliche Veränderungen erfahren - sie waren zum 01.01.2005 zunächst sehr großzügig beschlossen, dann aber in der PKHB 2005 zum 01.04.2005 schon wieder zurückgenommen worden. Prof. Dr. Dieter Zimmermann zeigt die Rechtsgrundlage, die Entwicklung der Einkommensfreibeträge und die Entwicklung des Freibetrages für Erwerbstätige jeweils zum 01.01.2005 und zum 01.04.2005 auf und hat auch seinen Berechnungsbogen mit ausführlichen Erläuterungen entsprechend angepasst.
Mehr... 20.06.2007


Pfändungsfreigrenzen bleiben bis 30. Juni 2009 unverändert

Das Bundesministerium der Justiz hat im Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 3 vom 07.02.2007 bekanntgegeben, dass "die unpfändbaren Beträge nach § 850c Abs. 2 Satz der Zivilprozessordnung ... für den Zeitraum vom 01.07.2007 bis zum 30.06.2009 unverändert" bleiben.
Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt vom 7. Februar 2007 20.02.2007


Energieschulden: Gleichlautende neue Grundversorgungsverordnungen für Stromkunden (StromGVV) und für Gaskunden (GasGVV)

Im Zuge der Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte hat das Energiewirtschaftsgesetz eine „Entflechtung“ des Netzbetriebs vom Versorgungsbetrieb erzwungen. Im Rahmen dieser Trennung von Leitungsnetz und Vertrieb sind im November 2006 gleichlautende Grundversorgungsverordnungen für Stromkunden (StromGVV) und für Gaskunden (GasGVV) in Kraft getreten. Folgende Änderungen sind für die Beratung von Bedeutung:

  • Nachfrist 4 Wochen: Ab Zugang der Sperrandrohung muss die gesetzliche Nachfrist von vier Wochen ungenutzt verstrichen sein.
  • Der Rückstand muss mindestens 100 EUR betragen.
  • Sperrankündigung: Der Beginn der Sperre muss nochmals mindestens drei Werktage im Voraus angekündigt werden. Die Ankündigung darf erst nach Ablauf der vierwöchigen Nachfrist erfolgen.

Dieter Zimmermann beschreibt in seinem Beitrag Bedeutung, Vertragsgrundlagen und Voraussetzungen der Energiesperre und ferner ausführlich Interventionsmöglichkeiten. Der Beitrag ist ergänzt um einen Briefvorschlag zur Verhinderung der Stromsperre.
Zum Beitrag (PDF-Datei) 21.01.2007


Konten- und Bargeldpfändungsschutz für Kindergeld ist am 19. Dez. 2006 in Kraft getreten

Am 18. Dezember wurde das Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss verkündet (vgl. BGBl. 2006, 2915 ff.).
Die neuen Regelungen schließen ausländische Elternteile bzw. Kinder teilweise – je nach ihrem Aufenthaltsstatus – von existentiell wichtigen Familienleistungen wie Kindergeld, Erziehungsgeld/Elterngeld und Unterhaltvorschuss aus.
Allerdings wurde "im Geleitzug" dieser sozialpolitisch bedenklichen Gesetzesänderung in Artikel 2 Nr. 7 des Anspruchsberechtigungsgesetzes ein neuer § 76a EStG verkündet, der den Konten- und Bargeldpfändungsschutz beim Kindergeld nun gleichlautend mit § 55 SGB I regelt.
Zum Beitrag (PDF-Datei) 20.12.2006


Bescheinigung des Existenzminimums nach SGB XII

Bekanntlich muss dem Schuldner bei der Forderungspfändung im Rahmen der § 850d, § 850f Abs. 1 und § 850f Abs. 2 ZPO sein notwendiger Lebensunterhalt verbleiben. Mit Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind zwei verschiedene Existenzminima im Sinne des SGB II bzw. des SGB XII zu unterscheiden.
In der Praxis der Schuldner- und Insolvenzberatung ist vor allem die "Garantiebescheinigung nach SGB II" für erwerbsfähige Schuldner und deren Haushaltsangehörige von Bedeutung. In einem aktuellen Fall wurde für den erwerbsunfähigen Schuldner eine Bescheinigung seines sozialhilferechtlichen Existenzminimums nach SGB XII erstellt. Bei der SGB XII-Garantiebescheinigung sind aufgrund der VO zu § 82 SGB XII doch einige Besonderheiten zu berücksichtigen.
Mehr... 12.12.2006


Kooperation statt Boykott: Vorteile der Akzeptanz von Schuldnerberatungsstellen durch Banken und Sparkassen

In seinem kurzen aber prägnanten Artikel schildert der ehemaliger Banker und jetzt bei der Caritas ehrenamtlich tätige Schuldnerberater seinen früheren Kollegen wie es zur Überschuldung kommen kann, erklärt das für Gläubiger teilweise unverständliche Handeln der Schuldner, beschreibt die professionelle Arbeit von Schuldnerberatung, die sich nicht einseitig sondern auf neutraler Basis vermittelnd um eine sinnvolle Regelung bemüht, und wirbt für die Kooperation zwischen Banken und Schuldnerberatungsstellen, um letztlich zu für die Banken und Sparkassen wirtschaftlich sinnvolleren Ergebnissen zu kommen. Gläubigern, die die Informationen und Nachweise der Schuldnerberatung nicht zur Kenntnis nehmen, sondern die Beitreibung rücksichtslos weiterführen, zeigt er auf, dass sich damit die Situation grundsätzlich zahlungswilliger Schuldner verschlechtert und letztlich sinnlose Kosten produziert werden ohne Aussicht auf Rückfluss.
Mehr... 19.11.2006


Pfändungsschutz bei Lohn- und Gehaltsabfindungen

Immer mehr Arbeitnehmer werden durch Rationalisierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen ihres Arbeitgebers arbeitslos. Oft zahlen die Unternehmen mehr oder weniger hohe Abfindungen aus, um die finanziellen Folgen der Entlassung zu mildern und einen finanziellen Ausgleich für den Zeitraum bilden, den der entlassenen Arbeitnehmer braucht, eine neue Einkommensquelle (Arbeitsstelle, Rente) zu erschließen. Thomas Seethaler stellt dar, was hinsichtlich der Rechtsgrundlagen, der Pfändbarkeit und des Pfändungsschutzes zu beachten ist.
Mehr... 16.11.2006


Arbeitshilfe Mietschulden und Gesetzesübersicht von Prof. Dr. Dieter Zimmermann

Im vorliegenden Beitrag untersucht der Autor die Bedeutung von Mietschulden, führt die Voraussetzungen der fristlosen Kündigung wegen Mietschulden auf und zeigt Interventionsmöglichkeiten mit verschiedenen Zielsetzungen auf (zum Wohnungserhalt auf Dauer, mit Ziel Räumungsaufschub oder Individueller Ausweg: Fortsetzungs-Arrangement). Arbeitshilfe Mietschulden / Gesetzesübersicht 24.08.2006


Die Berücksichtigung Unterhaltsberechtigter mit eigenem Einkommen bei der Pfändung von laufenden Arbeitseinkommen

Entgegen der bisher üblichen Praxis vieler Vollstreckungsgerichte entspricht es nicht dem "billigen Ermessen", wenn das Vollstreckungsgericht sich bei der Entscheidung, ob ein unterhaltsberechtigter Angehöriger des Schuldners mit eigenem Einkommen, an standardisierten Berechnungsmodellen orientiert. Vielmehr muss in jedem Einzelfall eine Prüfung der individuellen Umstände erfolgen. Um das Verfahren praktikabel und einfach gestalten zu können kann sich die Entscheidung durchaus an der Pfändungsfreigrenze des § 850c ZPO oder an den Regelsätzen nach SGB II orientieren. Eine Orientierung an den Pfändungsfreigrenzen kann jedoch nur dann erfolgen, wenn der Unterhaltsberechtigte einen eigenen Haushalt führt. Lebt er hingegen, wie es wohl meistens der fall ist, im Haushalt des Schuldners, so ist eine Groborientierung am Regelsatz des SGB II bzw. XII möglich, wobei individuell zu bestimmende Zuschläge von 30 - 50 % vom Gericht aufgeschlagen werden können. Im Rahmen dieser Bandbreite liegt die Chance des Schuldners im Anhörungs- bzw. Rechtsbehelfsverfahrens seine Argumente mit Hilfe der Schuldnerberatungsstelle einzubringen. Die Urteile des Bundesgerichtshofes, die im Beitrag von Thomas Seethaler, Caritasverband Heidelberg und Gabriele Kraft, Dettenheim dargestellt werden, werden sicherlich zu einschneidenden Änderungen in der Rechtsprechungspraxis des § 850c Abs. 4 ZPO führen. Es ist zu erwarten, dass zukünftig unterhaltsberechtigte Angehörige schon bei deutlich geringeren eigenen Einkommen pfändungsrechtlich nicht mehr berücksichtigt werden. Download des gesamten Beitrags 24.08.2006


Falle mit telefonisch abgeschlossenen Zeitungs-Abos: Abo-Verkäufer nutzen Rechtslage gezielt gegen Verbraucher

Vertriebsfirmen, die per Telefon Abonnentenverträge für Zeitungen und Zeitschriften abschließen, kennen - im Gegensatz zu zahlreichen Verbrauchern - die geltende Rechtslage sehr genau: Abonnements, die per Telefon oder im Internet zustande kommen, sind zwar Fernabsatzverträge, können jedoch nicht widerrufen werden, wenn sie weniger als EUR 200 kosten. mehr... 16.07.2006


Umgang mit Girokonten, die mit geduldeten Überziehungen umsatzlos geführt aber von der Bank nicht gekündigt werden

In der Praxis steht die Schuldnerberatung (bzw. stehen die Betroffenen) häufig vor dem Problem, dass die weitere Nutzung eines meist erheblich überzogenen Girokontos im Rahmen der Neuordnung von Einnahmen und Ausgaben und des Feststellens der Ver- oder Überschuldung nicht mehr sinnvoll erscheint. Die Bank kündigt das Konto aber nicht. Im Folgenden wird die Vertragsgestaltung bei einem Girokonto untersucht und eine Handlungsmöglichkeit des Schuldners aufgezeigt. Mehr... 31.05.2006


Neuer Konten- und Bargeldpfändungsschutz für Kindergeld

Durch das "Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss" soll der Schutz der Kindergeldbezieher erweitert werden. Auch wenn das Kindergeld bereits auf das Konto des Berechtigten bei einem Geldinstitut überwiesen wurde, soll es ihm trotz Pfändungsmaßnahmen seiner Gläubiger zur Verfügung stehen. Mehr... 15.05.2006


Kindergeld ist nach Überweisung auf das Girokonto keine pfändungsgeschützte Sozialleistung mehr

Praxisinfo von Wolfgang Schrankenmüller, Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart
Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) gewährte Sozialleistungen sind gem. § 55 SGB I für die Dauer von sieben Tagen nach der Gutschrift auf dem Girokonto unpfändbar. Innerhalb dieser Frist kann der Berechtigte über das Guthaben verfügen, wenn er dem Geldinstitut nachweist, daß es sich bei dem Guthaben um eine nicht pfändbare Sozialleistung nach dem SGB handelt.
Kindergeld ist nur noch in Sonderfällen eine Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz. Im Regelfall wird Kindergeld als Familienleistungsausgleich nach § 31 Einkommensteuergesetz gezahlt.
Bisher verfahren die meisten Banken allerdings noch nach § 55 SGB; außerdem beabsichtigt das BMF eine entsprechenden Gesetzesänderung, die § 55 dann auch wieder formal zu entsprechender Anwendung verhilft. Siehe dazu oben stehende Nachricht.
Die Praxisinfo von Wolfgang Schrankenmüller können Sie hier herunterladen. 15.05.2006


Welche Daten speichert die SCHUFA aufgrund eines InsO-Verfahrens?

Immer wieder taucht im Rahmen der Schuldner- und Insolvenzberatung die Frage auf, ob die SCHUFA Daten über die Verbraucherinsolvenz sammelt, welche Einträge sie vornimmt und wann diese wieder gelöscht werden. Mehr... 01.05.2006


Deutsche Rentenversicherung Bund berechnet pfändbaren Betrag falsch!

Im Zuge einer Organisationsreform haben sich alle Rentenversicherungsträger in Deutschland mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 unter einem gemeinsamen Dach zusammengeschlossen. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die 22 Landesversicherungsanstalten (LVA), die Seekasse, die Bundesknappschaft und die Bahnversicherungsanstalt (BVA) treten nun gemeinsam unter dem Namen "Deutsche Rentenversicherung" auf.
Anhand eines Beratungsfalles äußert Prof. Dr. Zimmermann die Besorgnis, dass zumindest in sog. Additionsfällen die Sachbearbeitung bzw. die Datenverarbeitungsprogramme der "Deutsche Rentenversicherung Bund" nicht immer in der Lage sind, den pfändbaren Betrag korrekt zu bestimmen. Da nicht sicher ist, dass der geschilderte Fall einen einmaligen "Ausrutscher" darstellt, sollte die Schuldner- und Insolvenzberatung die Drittschuldner-Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung bei Additionsfällen in zwei Richtungen hin überprüfen.
mehr... 24.01.2006


Arbeitshilfe: Kontosperre durch Hausbank - Aushöhlung des Schuldnerschutzes durch neue BGH-Rechtsprechung -

Arbeitshilfe von von Prof. Dr. Dieter Zimmermann, EFH Darmstadt zu Problemen und Umgang mit ihnen wenn die kontoführende Bank die Auszahlung gutgeschriebener Beträge verweigert bzw. aus den gleichen Gründen keine Überweisungen für Miete, Strom usw. mehr ausführen will. mehr... 12.09.2005


Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und seine Besonderheiten, Teil 2

Wie angekündigt, wollen wir auf einige Besonderheiten oder Eigenheiten des RVG gesondert eingehen. Heute beschäftigen wir uns mit der Frage, ob ein Mahnschreiben ein "einfaches Schreiben" darstellt, ab wann tatsächlich das RVG Geltung entfaltet und die Vergleichsgebühr bei Ratenzahlung soll näher beleuchtet werden.mehr... 19.06.2005


Süddeutsche Unterhaltsleitlinien - Stand 2005

Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Sie sind ausgehend von den neuen Regelbeträgen für Kindesunterhalt und der entsprechend angepassten Düsseldorfer Tabelle aktualisiert worden. (PDF-Datei) 02.06.2005


Neue Düsseldorfer Tabelle tritt ab 1.7.2005 in Kraft

Das Bundesministerium der Justiz hat ab 01.07.2005 die Regelbeträge für den Unterhalt minderjähriger Kinder erhöht. Deshalb wird die Düsseldorfer Tabelle mit Wirkung ab 01.07.2005 geändert. Diese von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts herausgegebene Tabelle dient bundesweit als Orientierung bei der Festlegung von Kindesunterhalt. Sie ist mit allen Oberlandesgerichten des Bundesgebiets abgestimmt. Mehr... 21.05.2005


Neue Regelbeträge für den Kindesunterhalt

Die Vierte Verordnung zur Änderung der Regelbetrag-Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neuen Regelbeträge gelten ab dem 1. Juli 2005. Mehr... 21.04.2005


Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Im ersten Teil einer kleinen Serie zeigen wir zunächst auf welche Unterschiede in zivilrechtlicher Hinsicht interessant sind. Aus praktischer Sicht fallen u.a. auf: Bei der außergerichtlichen Vertretung, die mehr ist als eine Beratung, fällt eine Geschäftsgebühr an, die nicht mehr in der Gebühr für die Bearbeitung und Einreichung eines Mahnbescheids aufgeht. Die Vergleichsgebühr der BRAGO wurde durch die Einigungsgebühr ersetzt. Nicht mehr erforderlich ist, dass die Einigung ein Vergleich im Sinne des BGB darstellt. Schlecht für Schuldner, wenn das zur Folge hat, dass Gebühren für einfache Ratenzahlungsvereinbarungen rechtlich nicht mehr angefochten werden können. Mehr... 11.04.2005


Neue Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2005

Seit 2002 ist in § 850c Abs. 2a ZPO eine Dynamisierung der Pfändungstabelle im 2-Jahres-Rhythmus vorgesehen. Maßgeblich für die Anpassung ist der Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EinkommensteuerG, d.h. die Entwicklung des steuerrechtlichen Existenzminimums. Der Gesetzgeber hatte eine erste Anpassung zum 01.07.2003 vorgesehen; weil aber die Steuerreform wegen der Elbe-Oder-Flut auf 2004 verschoben wurde, fiel die erste Dynamisierungsstufe aus. Deshalb kommt es erst jetzt mit Wirkung vom 01.07.2005 zur neuen Pfändungstabelle. Alle Pfändungsgrenzen werden einheitlich um 5,93% angehoben Mehr.... 24.03.2005


Auf Verjährungsfristen zum Jahresende achten!

Das Bundesministerium der Justiz weist erneut auf die Bedeutung des Jahreswechsels 2004/2005 für die Verjährung von Forderungen hin. Wie in jedem Jahr sollten Inhaberinnen und Inhaber von Forderungen auf die mögliche Verjährung offener Ansprüche zum Jahresende achten. Weil sich wichtige Vorschriften geändert haben, ist die Verjährungsfrage in diesem Jahr mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Mehr.... 27.12.2004


Bewerbungsgespräch: Wieweit geht das Fragerecht des zukünftigen Arbeitgebers? Zulässige und unzulässige Fragen

Immer wieder problematisch und immer wieder für den Bewerber unangenehm: was tun bzw. was antworten beim Bewerbungsgespräch? Insbesondere dann, wenn der Bewerber überschuldet ist, gar Lohn- und Gehaltspfändungen befürchten muss und sich fürchtet, seine finanzielle desolate Situation darzulegen, um nicht beim Arbeitgeber als von vornherein nicht vertrauenswürdig zu erscheinen. Die Autorin stellt zulässige und unzulässige Fragen vor und zeigt auf, welche Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sind und zu welchen Fragen sogar gelogen werden darf. Mehr.... 20.10.2004


Forderungsverwirkung: Praxisbericht und Musterformulierungsvorschlag von Thomas Seethaler, Caritasverband Heidelberg

In den letzten 6-9 Monaten beobachtet der Autor in seiner täglichen Praxis häufiger, dass die Fa. Euler-Hermes-Forderungsmanagement, Teil der Allianz Group, nach ihrer Übernahme der Fa. Hermes Forderungsmanagement, verstärkt alte Forderungen, vornehmlich von Volksbanken, gegenüber Schuldnern geltend macht. Unser Kollege berichtet von Erfahrungen mit einem Schreiben, in dem er die Einrede der Verwirkung geltend macht und stellt sein Schreiben zur Verfügung. Mehr.... 20.10.2004


Antrag auf Erhöhung des unpfändbaren Betrags gem. §850f ZPO ab 1.1.2005

Die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, bekannt als „Hartz IV“, wirkt sich ab 2005 auch auf den Schuldnerschutz bei der Forderungspfändung aus. Eine über viele Jahre zwischen Schuldnerberatung, Vollstreckungsgericht und Sozialamt eingespielte Vorgehensweise bei der Erhöhung des unpfändbaren Betrags nach § 850f Abs. 1 Buchstabe a ZPO muss der neuen Gesetzeslage angepasst werden. Mehr.... aktualisiert 01.05.2005: Korrektur des Formulars bei Mehrbedarf für Alleinerziehung


Kostenvergleich der verschiedenen Titulierungsarten auf der Basis des KostenrechtsmodernisierungsG (Stand: 01.07.2004)

Bereits in der Druckausgabe 1/04 hatten wir unter Rechtsprechung eine tabellarische Übersicht der Kosten der verschiedenen Titulierungsarten veröffentlicht. Eine zum 1.7.04 aktualisierte Tabelle finden Sie hier. 16.07.2004


Die häufigsten Fehler in der Baufinanzierung

Anlässlich des "Fachtags Schuldnerberatung" beim Diakonischen Werk Württemberg am 18.5.04 hat Herr Lietz von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einen Vortrag über die häufigsten Fehler in der Baufinanzierung gehalten und dem Infodienst Schuldnerberatung eine Zusammenfassung mit Powerpoint-Folien (s.u.) zur Verfügung gestellt. Wir finden den Text gut geeignet, weil er sehr prägnant ist und weil über die reine Informnation hinaus auch der Hinweis auf die VZ-Angebote enthalten ist, der es Interessierten oder Betroffenen möglich macht, direkt mit mit der VZ in Kontakt zu treten.  ... mehr     14.07.2004


Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen Job-Center und Schuldnerberatung im Rahmen des SGB II

Die Fach- und Koordinierungsstelle der verbandlichen Caritas für Sozialberatung für Schuldner hat Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen Job-Center und Schuldnerberatung veröffentlicht.
Sie dienen der Sicherstellung einer möglichst bundeseinheitlichen Gewährleistungspraxis der Schuldnerberatung für Erwerbsfähige im Sinne des SGB II. Bei der Erstellung von Leistungsvereinbarungen zwischen den freien Trägern der Schuldnerberatung und dem kommunalen Träger und bei der Entwicklung von Eingliederungsvereinbarungen (§15 SGB II) sollen die bestimmte Leistungsinhalte, Qualitätsstandards, Finanzierungsgrundsätze und Organisationsabläufe beachtet werden. Mit Ausnahme der Finanzierungsgrundsätze können diese Empfehlungen auch die Basis einer Zusammenarbeit zwischen einer Schuldnerberatungsstelle in kommunaler Trägerschaft und einem Job-Center darstellen.
Das gesamte Papier kann hier runtergeladen werden (Pdf-Datei, ca. 35 KB)  ... mehr     20.04.2004


Artikelserie zur Schuldnerberatung für Öffentlichkeitsarbeit

Im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit hat das Diakonische Werk Württemberg eine Artikelserie zur Schuldnerberatung erstellt, die der Infodienst Schuldnerberatung hiermit anbieten und zur Verfügung stellen kann. Wir werden die Texte als kleine Serie bis zum Jahresende veröffentlichen.    Mehr...


Sozialhilferegelsätze Baden-Württemberg ab 01.07.2003 bekanntgegeben

Jährlich erhöhen sich die Regelsätze zum 1. Juli. Grundlage bildet der Vomhundertsatz, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. Nach der vom Bundeskabinett am 09.04.2003 beschlossenen Rentenanpassungsverordnung 2003 beträgt der Rentenanpassungssatz für die westlichen Bundesländer 1,04 % v.H. Entprechend steigen die Regelsätze, der Eckregelsatz für den Haushaltsvorstand beträgt in Baden-Württemberg ab dem 01.07.2003 nun 297,-- EURO.  Download als Pdf-Datei ( ca. 200 KB)    28.05.2003


Gewerbliche Schuldenregulierer: Hinweise und Tipps der Verbraucherzentrale BW für Schuldnerberatungsstellen

Gewerbliche Schuldenregulierer werben in Tageszeitungen, Anzeigenblättern, im Internet und im Videotext damit, bei Geldnöten schnell und unkompliziert zu helfen. Der Begriff "Schuldnerberatung" oder "Schuldnerberater" ist - wie auch der Begriff "Ver-braucherschützer" nicht gesetzlich geschützt. Darum darf jedermann seine Dienste unter dem Namen "Schuldnerberatung" anbieten. Zu einer hilfreichen Schuldnerberatung gehört jedoch, neben dem Erfassen der Verbind-lichkeiten, vor allem die Verhandlung mit Gläubigern und die Vertretung der Interessen des Schuldners. Diese Vertretung und das Verhandeln im Namen des Schuldners kann aber nur derjenige anbieten, der die Rechtsberatungsbefugnis hat. Nach Art. 1 §1 Rechtsberatungsgesetz darf die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung geschäftsmäßig nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt worden ist.    ...mehr   28.01.2003


Die neuere Entwicklung in der Bürgschaftsrechtsprechung

Das Schuldnerfachberatungszentrum der Gutenberg-Universität Mainz hat in einem Beitrag die neueste Entwicklung in der Bürgschaftsrechtsprechung zusammengefasst. Der nun für Bürgschjaftsrecht alleinzuständige XI. Senat des Bundesgerichtshofes hatte sich zuletzt in zwei weiteren Entscheidungen mit der Haftung von bürgenden Ehegatten beschäftigt und verbraucherfreundliche Urteile gefällt. In Zukunft ist zu erwarten das die weniger verbraucherfreundlichen Urteile des IX. Senates mehr und mehr zurückgedrängt werden.
Für die Praxis in der Schuldnerberatung bedeutet dies, dass die sorgfältige Prüfung von Bürgschaftsverpflichtungen wichtiger werden wird. Dazu hat das SFZ eine Checkliste zur Beurteilung von Bürgschaftsverpflichtungen erstellt, die sehr hilfreich ist. ... mehr 12.09.2002


Reden über Schulden: Info-Faltblätter des Diakonischen Werks Dortmund neu überarbeitet.

Das Diakonische Werk Dortmund hat die 1995 erarbeiteten Faltblätter zu relevanten Themen der Schuldner- und Insolvenzberatung aufgrund aktueller Änderungen (Euro-Umstellung, Novellierung der Insolvenzordnung, Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen, etc.) überarbeitet.
Mit diesen aktuellen Infos sollen die Arbeitsabläufe in der Schuldner- und Insolvenzberatung erleichtert werden; sich häufig wiederholende Klientenanfragen können problemorientiert durch Auslage oder Versand des speziellen Infos bearbeitet werden. Die Informationsblätter sind zwar in erster Linie zur Information der Ratsuchenden gedacht, dienen aber auch der Standardisierung in der Schuldner- und Insolvenzberatung und entlasten die Kolleginnen und Kollegen. ...
mehr 08.06.2002


Forderungsverjährung in der Schuldnerberatung

Am 01.01.2002 trat das neue Schuldrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft. U.a. wurde auch das Verjährungsrecht in wesentlichen Zügen neu gestaltet und geregelt. Aus diesem Anlass hat Rechtsanwalt Heiko Graß, Karlsruhe, diese Thema aufgegriffen und nicht nur die Neuerungen dargestellt, sondern an Hand von 18 Fragen eine praxisnahe Übersicht über das gesamte Verjährungsrecht erarbeitet. ...mehr   06.05.2002


Schritte ins Netz - Ein innovatives Online-Qualifizierungsprojekt für den Sozialbereich

Ende 2000 hat das Project MediaKomm in Esslingen eine Informationsveranstaltung durchgeführt, die sich mit dem Thema "Internet und Soziale Arbeit" beschäftigte. Das Projekt richtet sich nicht nur an Fachkräfte in einem bestimmten sozialen Sektor. Es wurden überwiegend Beispiele gewählt, die fachübergreifend dem interessierten Internetnutzer den Einstieg in’s Internet erleichtern oder weitere Nutzungsmöglichkeiten im Internet eröffnen sollten.

Viele der dargestellten Angebote sind immer noch aktuell. Im ca. wöchentlichen Abstand werden wir Ihnen jeweils 1 bis 2 Themen vorstellen. ... mehr       24.10.2001<


Versicherungsvergleich

Das Ratgebermagazin Umschau des MDR bietet auf seinen Internetseiten einen Versicherungsvergleich an. Der Rechner ermöglicht es, unkompliziert auszurechnen, welche Tarife für wichtige Versicherungen  (z.B. Haftpflicht-, Hausrat-, Risikolebensversicherung) fällig sind. Je nach Versicherung sind bis zu 95 unter- schiedliche  Gesellschaften in den Vergleich einbezogen

Der Rechner ist unter folgender Adresse zu finden:
http://www.mdr.de/online/ratgeber/index_verbraucherrecht_52235@.html.


Die Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2 BGB

Der Gesetzgeber hat mit § 104 Nr. 2 BGB eine Norm ins BGB aufgenommen, die regelt, dass eine Person, die “sich in einem die freie Willensbildung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet” geschäftsunfähig ist. Doch was ist damit gemeint? ...mehr


Verhandlungsführung mit Gläubigern

1997, also vor ca. vier Jahren, habe ich eine mehrtägige Fortbildung zu diesem Thema besucht. Ich bin damals mit großen Erwartungen zu dieser Fortbildung gefahren. Insbesondere erhoffte ich mir, ganz exakte Anweisungen zu erhalten, wie denn nun mit den einzelnen Gläubigern zu verhandeln sei - und dies möglichst in Form von Musterbriefen - damit ich zukünftig bei Verhandlungen nur noch mein Muster aus der Schublade ziehen bzw. die Vorlage von der gespeicherten Datei abrufen müßte und sofort perfekte Verhandlungen führen könnte. ...mehr


Was tun, wenn der Überblick über die Gläubiger fehlt? Schufa &  Co.

Nicht nur die SCHUFA, sondern auch andere  Unternehmen sammeln Daten über Schuldner und geben Sie an ihre Kunden weiter.
Was gesammelt wird, wozu es benötigt wird, wie lange daten  gespeichert werden, dazu hat Markus Bentele einen ausführlichen Aufsatz  geschrieben....mehr