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Pfändung und Einziehung von Anteilen an einer Wohngenossenschaft in Insolvenz und Einzelzwangsvollstreckung
Von Ass. jur. Martin Langenbahn, Caritasverband Karlsruhe e.V.

Ausgangspunkt der nachfolgenden Erörterungen ist folgende Situation, wie sie in der Praxis in Karlsruhe und andernorts bereits mehrfach vorgekommen ist:
Der Schuldner ist Mieter einer Genossenschaftswohnung und in diesem Zusammenhang Inhaber von Genossenschaftsanteilen. Über das Vermögen des Schuldners wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter kündigt zwecks Einziehung des dem Schuldner bei Ausscheiden aus der Genossenschaft zustehenden Anteils die Mitgliedschaft des Schuldners in der Genossenschaft.
Die Genossenschaft macht daraufhin von dem – regelmäßig in ihren Statuten verbrieften - Recht Gebrauch, das Mietverhältnis bei Ausscheiden des Genossenschaftsmitglieds zu kündigen. Der Insolvenzschuldner verliert dadurch seine Wohnung, es droht Obdachlosigkeit.

Der Artikel untersucht folgende Fragen:
Kann der Insolvenzverwalter die Mitgliedschaft des Insolvenzschuldners in einer Wohnungsgenossenschaft kündigen, um den Wert der Mitgliedschaftsanteile zur Masse zu ziehen? - Ist die Wohnungsgenossenschaft dann berechtigt, den Wohnraummietvertrag mit dem Schuldner zu kündigen? - Was gilt in der Einzelzwangsvollstreckung?

Hier geht's zum vollständigen Beitrag:

Pfändung und Einziehung von Wohngenossenschaftsanteilen



27.08.2008

 

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