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Fachgespräch Wege aus der Schuldenfalle
SPD-Bundestagsfraktion - AG Verteilungsgerechtigkeit und soziale Integration zur Reform der Verbraucherinsolvenz und anderer Themen
Über 3 Millionen Haushalten sind in Deutschland überschuldet und der Trend eines rasanten Anstiegs von Privatinsolvenzen setzt sich fort: Im Jahr 2006 waren es 34,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig kommt der Abbau der privaten Überschuldung nicht voran. Nur einem Bruchteil der überschuldeten Haushalte gelingt es bisher, sich von der Schuldenlast zu befreien.
Wohlfahrtsverbände, Sparkasse, Schuldnerberatung, Jugendhilfe, Job Center und Arbeitsloseninitiativen waren zu einem Fachgespräch am 15. Mai 2007 eingeladen worden. In diesem Fachgespräch sollten Ursachen und vor allem Wege aus der Schuldenfalle erörtert werden. Dabei sollte ein Schwerpunkt des Fachgesprächs die Reform der Verbraucherinsolvenz sein. Neben der Reform des Insolvenzrechtes sollten auch eine Reihe weiterer Wege aus der Schuldenfalle in diesem Fachgespräch thematisiert, aktualisiert, ergänzt und bewertet werden.
Die Arbeitsgruppe Verteilungsgerechtigkeit und soziale Integration der SPD-Bundestagsfraktion hat am 22.05.2007 ihre Folgerungen für "Wege aus der Schuldenfalle" vorgelegt. Es wurde ein umfangreicher Katalog an Maßnahmen beschlossen, der dazu beitragen soll, den Trend des rasanten Anstiegs von Privatinsolvenzen zu stoppen und Schuldner bei einer nachhaltigen Ordnung ihrer finanziellen Verhältnisse zu unterstützen.
Eine wichtige Rolle wird in der Reform der Verbraucherinsolvenz gesehen, wofür das Bundesjustizministerium mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf eine gute Grundlage geschaffen hätte. Aber auch Vorschläge zum "Girokonto für Jedermann", zu Ratenkrediten, Bonitätsberechnungen, Rating und Scoring sowie zur "Kostenfalle Handy" werden gemacht.
Darüber hinaus müsse die Schuldnerberatung - auch im Interesse der öffentlichen Haushalte - ausgebaut werden, nicht nur finanziell, sondern auch auf der Ebene psychologischer und persönlicher Beratung. Dabei müsse auch die Gläubigerseite mehr gefordert werden. Bei der Bekämpfung der Ursachen und der Schuldenberatung müssten sich auch die Banken-, Handels- und Wirtschaftsverbände finanziell beteiligen.
Die Schuldnerberatung soll auch in die Schulen geholt werden. Es wird an die Länder und Kommunen appelliert, sich für eine Erhöhung der Mittel für Schuldnerberatung einzusetzen. Die AG fordert mindestens eine Schuldenberatungsstelle auf 50.000 Einwohner.
Schlussfolgerungen zur Reform der Verbraucherinsolvenz
Ergebnisse eines Fachgesprächs
- Die Eckpunkte für die Reform der Verbraucherinsolvenz sind eine gute Grundlage für einen Gesetzesentwurf und finden unsere Unterstützung.
- Die auf sechs Ministerien verteilten Zuständigkeiten im Bundeskabinett müssen zu einem Gesamtansatz zusammengeführt und von einem Ministerium koordiniert werden. Die unklare Zuständigkeit zwischen Bund, Länder und Kommunen ist ebenso wenig hilfreich, wie die mangelnde Koordination zwischen den Ministerien und im Bundeskabinett. Das bedeutet ein Rückschritt gegenüber der rotgrünen Regierung sowohl hinsichtlich eines Gesamtansatzes als auch bezüglich spezieller Aufgabenwahrnehmung.
- Wir fordern ein Girokonto für Jedermann auf Guthabenbasis. Die bisherige Regelung einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Banken durch den Zentralen Kreditausschuss der Banken reicht nicht aus. Jeder, der abgewiesen wird, muss schriftlich auf das kostenlose Schlichtungsverfahren hingewiesen werden. Die Schiedssprüche müssen als verbindlich erklärt werden. Mit der umfassenden Neureglung des Kontopfändungsschutzes wird ein wichtiger Hinderungsgrund für die Einrichtung eines Kontos beseitigt. Wir begrüßen die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos, wie sie im vorliegenden Gesetzesentwurf vorgesehen ist.
- Die Schuldnerberatung muss - auch im Interesse der öffentlichen Haushalte -ausgebaut werden, nicht nur finanziell, sondern auch auf der Ebene psychologischer und persönlicher Beratung. Dabei muss auch die Gläubigerseite mehr gefordert werden. Bei der Bekämpfung der Ursachen und der Schuldnerberatung müssen sich auch die Kredit- und Versicherungswirtschaft sowie der Handel und die Telekommunikationsunternehmen finanziell beteiligen. Die Schuldnerberatung soll auch in die Schulen geholt werden. Wir appellieren an die Länder und Kommunen, sich für eine Erhöhung der Mittel für Schuldnerberatung einzusetzen. Wir fordern mindestens eine Schuldnerberatungsstelle auf 50 000 Einwohner.
- Im Rahmen der Evaluierung des SGB II sollte die Schuldnerberatung für betroffene Langzeitarbeitslose als Pflichtaufgabe der Arbeitsgemeinschaften bzw. der Optionskreise präziser aufgeführt werden.
- Wir regen verstärkte Anstrengungen für eine Allgemeinbildung in Finanzfragen an, die auf eine Änderung des Konsumverhaltens abzielt. Finanzkompetenz muss zum Kernbestandteil nationaler Bildungsstandards werden.
- Die Werbung für Ratenkredite muss wettbewerbsrechtlich geregelt werden. Die Transparenz der Angebote muss durch die Angabe der Gesamtkonditionen (die tatsächliche Belastung des Kreditnehmers inklusive Rechtschutzversicherung) sichergestellt werden. Dazu gehört die Angabe der Gesamtspanne des Zinssatzangebots, d.h. die Benennung von X,xx Prozent bis X,xx Prozent der Kreditsumme für Kreditzinsen.
- Banken müssen für eine leichtfertige Kreditvergabe haften. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auf die professionelle Einschätzung des Kreditgebers vertrauen dürfen. Deshalb müssen Banken Beratungsgespräche zur Kreditvergabe protokollieren und das Protokoll dem Kreditnehmer zukommen lassen. Diese Dokumentationspflicht soll die Haftung bei falscher Beratung oder leichtfertiger Kreditvergabe gewährleisten.
- In der Bonitätsberechnung der Banken dürfen keine unzulässigen bzw. diskriminierenden Faktoren (Alter, Geschlecht, Wohngebiet, Herkunft) einbezogen werden. So dürfen auch Anfragen nach Kreditkonditionen nicht das Ergebnis verschlechtern. Banken sollen Konditionenanfragen nicht als Negativkriterium werten dürfen.
- Rating und Scoring: Der Verbraucher muss Informationen zu Ablehnungsgründen, besonders zu Gründen für schlechte Bonitätsbewertungen, bekommen.
- Zum Scoring genutzte Datenbanken müssen fehlerfrei sein. Es muss für den Verbraucher leicht sein, falsche oder überholte Daten löschen zu lassen beziehungsweise für ihn positive, nicht aufgenommene Daten eintragen zu lassen.
- Wir fordern durch die Reform des Telekommunikationsgesetzes einen besseren Schutz vor der "Kostenfalle Handy" sowie bei anderen Geschäftsvorgängen im Telekommunikationsbereich und über das Internet.
erstellt am: 29.05.2007
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