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Rechtsausschuss des Bundesrats beschloss Änderung der Prozesskostenhilfe

Der Rechtsausschuss des Bundesrats will einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe entgegenwirken. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht deshalb vor, die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu korrigieren und die Eigenbeteiligung der Prozesskostenhilfeempfänger zu erhöhen. Danach sollen zur Entlastung der Landeshaushalte zukünftig nur noch Personen unterstützt werden, denen nach Abzug aller Kosten 450 Euro frei verfügbares Einkommen bleiben (bisher 750 Euro). Vorgesehen ist die eine Angleichung der Freibeträge von Prozesskostenhilfe und Sozialhilfe. Vor zwei Wochen passierte der Vorschlag den Rechtsausschuss des Bundesrats.

Im Vorfeld der Beratungen hatte sich der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) zu den Gesetzesänderungen geäußert und für Darlehen ausgesprochen, wenn Einkommen und Vermögen über das im Sozialhilferecht definierte Existenzminimum hinaus gehe. Das Darlehen müsse vollständig zurückgezahlt werden.

Nach Angaben des Justizministers sieht der Gesetzentwurf auch vor, dass die bislang zwingend durch den Richter vorzunehmende Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers einem Rechtspfleger übertragen werden kann und so automatisch zu einer Vereinheitlichung der Rechtsanwendung führen wird.

Die Gesetzesinitiative der Bundesländer Baden-Württemberg und Niedersachsen zur Reform der Prozesshilfe stößt allerdings auch auf Kritik.

Nach Auffassung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gehen die Vorschläge zu weit. Es müsse sichergestellt werden, so Zypries ,dass "nicht das verfassungsrechtlich verbürgte Existenzminimum der Rechtsuchenden angetastet wird". Auch die Berliner Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) kritisiert die Initiative , die "in nicht mehr akzeptablem Maße" armen Menschen die Verfolgung ihrer Rechte erschwere. Schubert fordert, die Einkommensgrenze, bis zu der Prozesskosten komplett vom Steuerzahler übernommen werden, nicht auf Hartz-IV-Niveau abzusenken.

Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer zeigte sich "bestürzt" über die Pläne. Nach Überzeugung der Rechtsanwaltskammer würde die angestrebte Reduzierung vielen Bürgern den Zugang zu den Gerichten verwehren. Die Reform bedrohe die Schwächsten der Gesellschaft. Gegen die Pläne spreche auch, dass die Ziviljustiz weitgehend kostendeckend arbeite.

Gesetzentwurf: http://www.brak.de/seiten/pdf/Gesetzesentwuerfe/PKHBegrG_10_04_06.pdf


erstellt am: 31.05.2006

 

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