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Rubrik Rechts- und Sozialpolitik
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Rechts- und Sozialpolitik - kurz gefasst |
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Entwurf Armuts- und Reichtumgsbericht 2008 - Beitrag und Anlagen
Lange angekündigt und erwartet, hat ihn der Bundesminister für Arbeit und Soziales am 19. Mai 2008 vorgestellt, den Entwurf des 3. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung. Fazit: Es gibt mehr Reiche und die Reichen werden immer reicher - es gibt mehr Arme ("Jeder achte Deutsche ist arm") und es wären noch viel mehr, wenn es die sozialen Transferleistungen nicht gäbe. Ein Beitrag von Wolfgang Schrankenmüller mit weiteren Stellungnahmen der AGSBV und des iff und mit weiteren Anlagen.
Zum Beitrag...
14.06.2008
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Kontenpfändungsschutz: Offener Brief der AG SBV an die Mitglieder der Bundestagsausschüsse für Recht; Finanzen und Verbraucherpolitik
Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) appelliert in einem offenen Brief an die Mitglieder der Bundestagsausschüsse für Recht; Finanzen und Verbraucherpolitik die nicht mehr zeitgemäßen, bürokratischen Regeln zum Kontopfändungsschutz zeitnah neu zu regeln und das in Ihrer Macht Stehende zu tun, die Novellierung des Kontopfändungsrechts noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen.
Offener Brief zum herunterladen Erfahrungsberichte einzelner Schuldnerberatungsstellen zur Einschätzung der Situation rund um das Girokonto für jederman
22.05.2008
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Baden-Württemberg: Kabinett beschloss Bundesratsinitiative zur "Verbesserung der Effizienz der Zwangsvollstreckung"
Mit einer Bundesratsinitiative, die das Landeskabinett Baden-Württemberg am 28. April beschloss, soll die Effizienz der Zwangsvollstreckung verbessert werden. Der Gesetzentwurf soll am 23. Mai im Bundesrat vorgestellt werden. Die in weitem Umfang noch aus dem vorletzten Jahrhundert stammenden Regelungen für die Zwangsvollstreckung gehen davon aus, dass das Vermögen des Schuldners aus Bargeld und anderen Gegenständen bestehe, die der Gerichtsvollzieher bei einer Durchsuchung der Wohnung des Schuldners ohne weiteres auffinden könne. Heute sind die entscheidenden Vermögenswerte aber das Kontoguthaben und das Arbeitseinkommen. Davon erfährt der Gläubiger oft erst durch Abnahme der eidesstattlichen Versicherung am Ende des Vollstreckungsverfahrens.
Ein Ziel der Initiative, die Baden-Württemberg gemeinsam mit anderen Ländern initiiert hat, ist es, die Gläubiger die nötigen Informationen schon am Beginn der Vollstreckung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus soll der Gläubiger Zugang zu Informationen über Konten, Arbeitsverhältnisse und Kraftfahrzeuge des Schuldners erhalten. Die öffentliche Hand kann diese Informationen schon jetzt zur Vollstreckung ihrer eigenen Forderungen nutzen. Das sei eine Benachteiligung privater Gläubiger, die geändert werden soll.
Die Reform umfasst auch eine Neugestaltung des Schuldnerverzeichnisses, da dieses seiner Warnfunktion häufig nicht mehr gerecht werden würde. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass alle Eintragungen im Schuldnerverzeichnis bundesweit über das Internet zentral abgefragt werden können.
17.05.2008
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Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzesentwurf über eine Reform des Kontopfändungsschutzes vom 9. November 2007
Am 05.09.2007 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Mit dem Entwurf wird erstmalig ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto ("P-Konto" - s. auch frühere Meldung) eingeführt, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 EUR pro Monat erhalten soll, egal aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, der sich am am 9. November 2007 mit diesem Entwurf befasste und seine Stellungnahme dazu abgegeben hat. Die wichtigsten Punkte aus der 14 Seiten umfassenden Stellungnahme fasst Markus Bentele, Caritasverband Karlsruhe zusammen.
Zur Zusammenfassung... 29.11.2007
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Regierungsentwurf zum Kontenpfändungsschutz vom Bundeskabinett verabschiedet
Das Bundeskabinett hat am 05.09.2007 einen Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Mit dem Entwurf wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto ("P-Konto") eingeführt, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 € pro Monat erhält. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Damit genießen künftig auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Hat der Schuldner Unterhaltspflichten zu erfüllen, kann der Basispfändungsschutzbetrag ähnlich wie bei der Pfändung von Arbeitseinkommen erhöht werden. Nach der derzeitigen Planung soll sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 9. November 2007 mit dem Entwurf befassen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Bei zügigem Verlauf der Beratungen im Deutschen Bundestag kann mit einem Inkrafttreten Ende 2008 gerechnet werden, damit die Banken ausreichend Vorlaufzeit bekommen für die Umsetzung. Pressemitteilung des BMJ
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Deutscher Caritasverband (DCV) begrüßten beide in Stellungnahmen den heutigen Kabinettsbeschluss als einen längst überfälligen Schritt, monierten aber die weiterhin unbegrenzte Dauer der Kontopfändung und des weiterhin nicht umgesetzten Rechts auf ein Girokonto. Das Ziel des Schutzes der Schuldner wird durch den Regierungsentwurf nicht in vollem Umfang erreicht. vzbv und DCV fordern die Bundesregierung auf, begleitend zur geplanten Reform des Kontopfändungsschutzes auch das Recht auf ein Guthabenkonto umzusetzen. Damit soll der zu erwartenden Praxis der Banken begegnet werden, die entweder Pfändungsschutzkonten verweigern oder gepfändete Konten kündigen werden. Ohne diese weitergehende Regelungen bleiben die Probleme vieler Schuldner, wieder ein Guthabenkonto zu bekommen, unvermindert bestehen bzw. werden sich nach Erfahrungen der Schuldnerberatung noch verschärfen. Stellungnahme vzbv
06.09.2007
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Resolution zur Umsetzung der Reform des Unterhaltsrechts
Von Februar bis Juni dieses Jahres haben sich der Zertifikatskurs „Soziale Schuldnerberatung“ an der EHF Darmstadt sowie mehrere Praxisforen von Praktikerinnen und Praktikern aus der Schuldner- und Insolvenzberatung mit der nun schon seit über einem Jahr avisierten Reform des Unterhaltsrechts beschäftigt.
Als im Juni deutlich wurde, dass die aus Schuldnerberatungssicht dringend erforderlichen Reformschritte an parteipolitischem Profilierungsstreben zu scheitern drohen, entschlossen sich die TeilnehmerInnen der Veranstaltungen spontan zu einer Resolution.
Was zunächst nur als EFH-Aktion gedacht war, hat dann noch zusätzlich Unterstützer gewonnen. Eine erste Liste mit insgesamt 76 Unterschriften wurde bereits an den Vorsitzenden des BT-Rechtsausschusses weitergeleitet. Hier finden Sie das Anschreiben und die Letztfassung der Resolution.
Wenn die Aktion eigenständig von Anderen weitergeführt wird, kann dies sicherlich nicht schaden, so dass Sie hier auch eine reine Textvorlage mit Liste zur Einbindung in eigenes Briefpapier finden.
28.07.2007
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Fachgespräch Wege aus der Schuldenfalle - SPD-Bundestagsfraktion, AG Verteilungsgerechtigkeit und soziale Integration, zur Reform der Verbraucherinsolvenz und anderer Themen
Wohlfahrtsverbände, Sparkasse, Schuldnerberatung, Jugendhilfe, Job Center und Arbeitsloseninitiativen waren zu einem Fachgespräch am 15. Mai 2007 eingeladen worden. In diesem Fachgespräch sollten Ursachen und vor allem Wege aus der Schuldenfalle erörtert werden. Dabei sollte ein Schwerpunkt des Fachgesprächs die Reform der Verbraucherinsolvenz sein. Neben der Reform des Insolvenzrechtes sollten auch eine Reihe weiterer Wege aus der Schuldenfalle in diesem Fachgespräch thematisiert, aktualisiert, ergänzt und bewertet werden.
Die Arbeitsgruppe Verteilungsgerechtigkeit und soziale Integration der SPD-Bundestagsfraktion hat am 22.05.2007 ihre Folgerungen für "Wege aus der Schuldenfalle" vorgelegt. Es wurde ein umfangreicher Katalog an Maßnahmen beschlossen, der dazu beitragen soll, den Trend des rasanten Anstiegs von Privatinsolvenzen zu stoppen und Schuldner bei einer nachhaltigen Ordnung ihrer finanziellen Verhältnisse zu unterstützen.
Mehr...
29.05.2007
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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V., Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. und Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
Der vorliegende Gesetzesentwurf wird begrüßt, er wird jedoch der Zielsetzung des Schuldnerschutzes sowie der Entlastung von Banken und Gerichten aus der Sicht der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände nicht im vollen Umfang gerecht.
Die AG SBV fordert die Bundesregierung auf, begleitend zur Kontopfändungsreform auch ein Recht auf ein Guthabenkonto umzusetzen, um der zu erwartenden Praxis der Banken, entweder Pfändungsschutzkonten zu verweigern oder gepfändete Konten zu kündigen, entgegenzutreten.
Die AG SBV schlägt umfangreiche Änderungen und Ergänzungen vor.
* den Pfändungsumfang auf Kalendermonate und nicht auf Bankarbeitstage zu beziehen,
* den Pfändungsschutz bis zur Höhe der monatlichen Einkünfte zu erweitern,
* „Kettenpfändungen“ zu erschweren,
* die "Sperrfrist" bei Eingang der Pfändung für die Überweisung an den Gläubiger von zwei auf vier Wochen zu verlängern und auch auf Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu erweitern,
* eine Belehrung des Gerichts für den Schuldner und Drittschuldner vorzusehen,
* den Pfändungsschutz nach § 850i ZPO auf sonstige Einkünfte, die keine Arbeitseinkommen sind, zu erweitern,
* den Umfang des Pfändungsschutzes auf dem Pfändungsschutzkonto auf § 850c Abs. 2 Satz 1 zu beziehen,
* unpfändbare Sozialleistungen, Wohngeld und Leistungen der Krankenversicherung die zur Begleichung erbrachter Leistungen Dritter gezahlt werden, grundsätzlich freizustellen,
* den Pfändungsschutz nach § 850l E-ZPO und § 55 SGB I weiterhin nach § 765a ZPO zuzulassen,
* die Pfändungsschutzfrist bei § 55 SGB I und § 76a EStG von 7 Tagen auf einen Monat zu verlängern,
* zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch bestehende Kontopfändungen zeitlich zu begrenzen.
Darüber hinaus sieht die AG SBV aus der alltäglichen Praxis der Schuldnerberatung noch weitergehenden Regelungsbedarf in nachfolgend benannten Problembereichen:
* Sicherstellung der Einkünfte des nicht mit gepfändeten Mitkontoinhabers bei einem Oder-Konto.
* Schutz des Unterhalts des Kindes, das auf ein Konto des Sorgeberechtigen eingeht. Gleiches gilt für den Unterhaltsvorschuss.
* Schutz von auf das Konto eingehenden Beihilfe- und Versicherungsleistungen für den Schuldner zur Weiterleitung an Dritte.
* Schutz von notwendigen Ansparbeträgen bei Leistungsempfängern nach dem SGB II und SGB XII.
Die Stellungnahme 11.04.2007
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Altersvorsorge Selbstständiger künftig unter Pfändungsschutz
Das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge ist am 30.03.2007 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und trat am 31. März 2007 in Kraft.
Mit der Gesetzesnovelle ist der Weg frei für eine abgesicherte Altersvorsorge Selbstständiger. Der Pfändungsschutz für Altersvorsorgeverträge, insbesondere Lebens- und private Rentenversicherungen, wird deutlich verbessert. Künftig sind diese Formen der Altersvorsorge vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger genauso geschützt wie etwa die Rente oder Pensionen bei abhängig Beschäftigten.
Im Vergleich zu Arbeitseinkommen genossen die Einkünfte Selbstständiger bislang keinen Pfändungsschutz. Sie unterfielen, selbst wenn sie ausschließlich der Alterssicherung dienten, der Einzel- oder Gesamtvollstreckung. Diesem Risiko ist der Empfänger von Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung nicht ausgesetzt. Ihm verbleiben die Rentenansprüche aus der Rentenversicherung, die nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden können.
In Einzelfällen konnte die bisherige Gesetzeslage dazu führen, dass Selbstständige ihre gesamte Alterssicherung verloren und im Alter dann auf staatliche Unterstützung angewiesen waren. Das seit 31.03.2007 geltende Gesetz sichert daher nicht nur das Existenzminimum Selbstständiger im Alter, sondern entlastet auch den Staat von Sozialleistungen.
Wie schnell die neue Gesetzeslage umgesetzt werden kann, wird abzuwarten sein. Die Verträge müssen leibrentenähnlich ausgestaltet sein und sind am Markt noch nicht oder kaum erhältlich.
Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt vom 30. März 2007 11.04.2007
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Kontenpfändungsschutz: Referentenentwurf vom BMJ vorgelegt!
Offensichtlich hat sich das Justizministerium jetzt entschlossen, nicht nur die Reform der Verbraucherinsolvenz aktiv anzugehen, sondern auch die Reform des Kontopfändungsschutzes.
In einem Schreiben an die zu beteiligenden Fachkreise und Verbände schreibt das BMJ am 26.01.2007 zum Referentenentwurf vom 19.01.2007:
"Die Bundesregierung hat in ihrem Vierten Bericht zur Umsetzung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses für ein Girokonto für jedermann (Bundestags-Drucksache 16/2265) angekündigt, möglichst bald einen Gesetzentwurf zur Reform des Rechts des Kontopfändungsschutzes vorzulegen. Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes erarbeitet (Anlage). Der Entwurf sieht einen einheitlichen – von der Art der Einkünfte unabhängigen – automatischen Pfändungsschutz bei der Pfändung eines sog. Pfändungsschutzkontos vor. Nähere Einzelheiten können der Begründung des Entwurfs entnommen werden.
Daneben greift der Entwurf den bereits im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung, des Kreditwesengesetzes und anderer Gesetze vom September 2004 enthaltenen Vorschlag zur Überarbeitung von § 850i der Zivilprozessordnung für einen verbesserten Pfändungsschutz der Einkünfte von Selbstständigen auf."
Die Angeschriebenen werden um Stellungnahme bis Ende März 2007 gebeten.
Zum Herunterladen:
Das Anschreiben Der Gesetzesentwurf
Der Gesetzesentwurf mit den deutlich gemachten Veränderungen zum bisherigen Recht
20.02.2007
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Rechtsberatungsgesetz: Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Rechtsberatungsrecht - Rechtsdienstleistungsgesetz im Mittelpunkt
Der Deutsche Bundestag hat am 01.02.2007 in Erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Rechtsberatungsrecht beraten. Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht das neue Rechtsdienstleistungsgesetz, das an die Stelle des Rechtsberatungsgesetzes von 1935 treten soll.
In der Pressemitteilung vom 01.02.2007 hebt das BMJ acht Eckpunkte hervor:
- Das RDG führe keine umfassende Rechtsdienstleistungsbefugnis unterhalb der Rechtsanwaltschaft ein.
- Das RDG gelte nur für den außergerichtlichen Bereich und reglementiert nur noch Fälle echter Rechtsanwendung.
- Das RDG erlaube allen Berufsgruppen Rechtsdienstleistungen als Nebenleistungen.
- Das RDG ermögliche neue Formen der Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten.
- Das RDG erlaube unentgeltliche Rechtsdienstleistungen.
- Das RDG ermögliche allen Vereinen die rechtliche Beratung ihrer Mitglieder.
- Das RDG reglementiere nur das Forderungsinkasso und nicht den Forderungskauf.
- Die Regelungen über die Prozessvertretung vor Gericht würden in allen Verfahrensordnungen aneinander angeglichen.
Pressemitteilung des BMJ vom 01.02.2007 07.02.2007
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"Gesellschaft im Reformprozess" - Die Friedrich-Ebert-Stiftung untersucht Reformbereitschaft der Deutschen
"Gesellschaft im Reformprozess" heißt eine Erhebung der TNS Infratest Sozialforschung Berlin im Auftrag der SPD nahen Friedrich-Ebert-Stiftung, die im Februar/März 2006 rund 3000 wahlberechtigte Deutsche über 18 Jahre zu den gesellschaftlichen Reformen in Deutschland befragte und, nach inoffizieller Veröffentlichung von Teilergebnissen, eine neue Wortschöpfung die Runde machen ließ: das abgehängte Prekariat. So bezeichnen Gesellschaftsforscher den auf ca. 8% der Bevölkerung bezifferten Anteil der Menschen, die sich im gesellschaftlichen Abseits und auf der Verliererseite der Gesellschaft sehen. Zu den Merkmalen zählen die Forscher längere Arbeitslosigkeit, bzw. temporäre Beschäftigungen mit niedrigen Einkommen, hohe Schulden und geringe soziale und familiäre Bindungen. Aber auch Aussagen, dass es keine politische Mitte, sondern ein oben und unten in der Gesellschaft gibt und dass sich die Menschen immer mehr einschränken müssen, wurde als Indiz für die Zugehörigkeit zu den Abgehängten gesehen.
Die Friedrich-Ebert-Stiftung wehrt sich gegen die in der Öffentlichkeit aktuelle Diskussionen über Armut, neue gesellschaftliche Schichtungen etc., da weder in der Studie noch in den ersten Analysen beispielsweise der Begriff "Unterschicht" benutzt oder gedacht würde. Vielmehr ziele die Befragung darauf ab, herauszufinden, welche Wertepräferenzen in der Bevölkerung vorliegen und welche Zuordnungen zu "politischen Typen" diese Präferenzen erlauben.
Das Phänomen, das mit dem Begriff des abgehängten Prekariats beschrieben werden soll, ist auch nicht neu. Schon aus Alltagsbeobachtungen kann man unschwer schließen, dass Armut mittlerweile ein fester Bestandteil in unserer Gesellschaft ist. Das Sammeln von Pfandflaschen ist zu einem Alltagsphänomen geworden. Immer mehr Menschen kommen nur mit Essensrationen von verschiedenen sozialen Stiftungen oder Tafeln über die Runden. Die Zahl der Menschen, die nicht krankenversichert ist, ist in den letzten Jahren gestiegen. Alters- und Kinderarmut sind feststehende Begriffe in der Berichterstattung geworden.
Das Thema wurde für die SPD-Spitze schnell zum Bumerang. Die SPD wollte sich traditionell im Hinblick auf kommende Wahlkämpfe als etwas sozialer als die Union profilieren und hatte aus der Studie eine wichtige Hilfestellung gesehen. Vermutlich vergeblich: Auch Sozialdemokraten, die sich nicht am linken Rand ihrer Partei positionieren, sehen Hartz IV als eine Ursache für die neue Armut.
fes_061017_Gesellschaft_im_Reformprozess_komplett.pdf (650kb) 30.10.2006
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Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG) durch Bundesregierung beschlossen
Die Bundesregierung hat am 22.08.2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts beschlossen. Mit dieser grundlegenden Reform soll das geltende Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 vollständig aufgehoben und durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) abgelöst werden. Das Gesetz soll Mitte 2007 in Kraft treten, es bedarf nicht der Zustimmung durch den Bundesrat.
"Mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz wollen wir eine zeitgemäße, europafeste Regelung für nichtanwaltliche Rechtsdienstleistungen schaffen. Dabei wollen wir einerseits gewährleisten, dass der Kernbereich der rechtlichen Beratung und Vertretung allein Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten bleibt. Andererseits dürfen Tätigkeiten, bei denen Rechtsdienstleistungen nur eine untergeordnete Rolle spielen, nicht zugunsten der Anwaltschaft monopolisiert bleiben. Im heutigen Wirtschaftsleben bleibt kaum eine geschäftliche Tätigkeit ohne rechtliche Auswirkungen. Deshalb sollen Rechtsdienstleistungen, die lediglich Nebenleistungen darstellen, für alle unternehmerisch tätigen Personen zulässig sein", lässt sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in der Pressemeldung zitieren.
Darüber hinaus soll künftig die unentgeltliche Rechtsberatung möglich sein. Ein rigides Verbot der altruistischen Rechtsberatung sei weder verfassungsrechtlich noch gesellschaftlich akzeptabel. Die Bundesregierung will das bürgerschaftliche Engagement fördern und deshalb Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Betätigung stehen, insgesamt freigeben. Auch bei der altruistischen Rechtsberatung müssten aber Mindeststandards gelten, die die Beratenen vor unqualifiziertem Rat schützen. Deshalb müssten alle Personen und Organisationen, die außerhalb des Familien- und Freundeskreises unentgeltlichen Rechtsrat anbieten, entweder selbst Volljuristen sein oder eine qualifizierte juristische Anleitung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherstellen, so die Bundesjustizministerin weiter.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte sich im Juni 2005 positiv zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts geäußert.
. Pressemeldung zum Regierungsentwurf vom 22.08.2006 / Stellungnahme des vzbv vom 03.06.2005 25.08.2006
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Reformvorschlag für einen einheitlichen Kontopfändungsschutz
Die Pfändung von sog. Lohn- und Gehaltskonten hat sich zu einem Massenphänomen entwickelt, das Justiz und Schuldnerberatung stark belastet und für die Banken als Drittschuldner erheblichen Aufwand und auch Kosten verursacht.
Für Gläubiger erweisen sich Kontopfändungen als effektive Zwangsvollstreckungsmaßnahme, denn viele Banken verschärfen den Vollstreckungsdruck, indem sie ihren von Kontopfändung betroffenen Kunden die Kündigung der Kontoverbindung androhen und sie auffordern, umgehend für die Ruhend-Stellung der Kontopfändung zu sorgen. Manche Schuldner lassen sich deshalb auf existenzbedrohende Ratenzahlungsvereinbarungen ein. Nur hinsichtlich Sozialleistungen besteht ein umfassendes - zeitlich befristetes - Zugriffshindernis. Sonstige laufende Einkünfte, insbesondere Lohngutschriften, erfordern hingegen einen bezifferten gerichtlichen Freigabebeschluss, der nur auf Schuldnerantrag hin ergeht und auch nur auf Antrag hin an Einkommensänderungen angepasst wird.
Prof. Dr. Dieter Zimmermann stellt in seinem Beitrag zunächst die aktuelle Rechtslage dar, trifft eine Einschätzung über die Häufigkeit von Kontopfändungen, beschreibt die belastenden Auswirkungen auf die Beteiligten, zeigt den Novellierungsbedarf auf und würdigt den Reformvorschlag im RefE InsO 2004.
Abschließend wird ein konkreter Reformentwurf für einen einheitlichen Kontopfändungsschutz präsentiert und begründet (VI.).
Download des gesamten Beitrags 24.08.2006
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"Wer wenig im Leben hat, braucht viel im Recht!" - Eine Aktion der Erlacher Höhe
Durch Initiative des Landes Baden-Württemberg sind sowohl das Änderungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz (Bundestagsdrucksache 16/1028) als auch das Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz (Bundestagsdrucksache 16/1994) im Bundesrat beschlossen worden. Beide Gesetze sollen nach dem Wunsch der Bundesratsmehrheit im Bundestag verabschiedet werden. Wenn dies geschieht, wird für arme Menschen der Zugang zum Gericht künftig erschwert, teilweise sogar ganz verwehrt! Die Erlacher Höhe appelliert an Bundesregierung und Abgeordnete des Deutschen Bundestages im Hinblick auf die geplanten Verschärfungen bei Sozialgerichten und Prozesskostenhilfe, dem Ansinnen des Bundesrats ihre Zustimmung zu verweigern. Sie führt deshalb eine Unterschriftenaktion bis zum 15. September durch und wird die Unterschriften dann am Ende der parlamentarischen Sommerpause
Frau Zypries als zuständiger Ministerin zukommen lassen. Wer sich beteiligen möchte finden hier das Statement zur Aktion und die Unterschriftenliste 24.08.2006
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Rechtsausschuss des Bundesrats beschloss Änderung der Prozesskostenhilfe
Der Rechtsausschuss des Bundesrats will einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe entgegenwirken. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht deshalb vor, die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu korrigieren und die Eigenbeteiligung der Prozesskostenhilfeempfänger zu erhöhen. Nach Auffassung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gehen die Vorschläge zu weit. Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer zeigte sich "bestürzt" über die Pläne. mehr...
31.05.2006
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Armut und Rechtlosigkeit: Der Bundesrat hat die Gesetzesinitiative aus Baden-Württemberg zur Einführung von Gerichtsgebühren im Sozialgerichtsverfahren wieder aufgenommen
Mit der Prozesskostenhilfe konnte diese Gebührenhürde bislang überwunden werden. Mit einer neuen Missbrauchsdebatte soll die PKH nun ebenfalls eingeschränkt werden.
Mehr... 31.03.2006
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"Schuldenreport 2006": Keine Trendwende bei privater Überschuldung
Der Abbau der privaten Überschuldung kommt nicht voran. Nur einem Bruchteil der überschuldeten Haushalte gelingt es, sich von der Schuldenlast zu befreien. Zwar gibt es seit 1999 das Verbraucherinsolvenzverfahren, mit dem überschuldete Haushalte ihre Schuldenlast abbauen können. Doch nicht einmal jeder zehnte der mehr als drei Millionen überschuldeten Haushalte hat bisher einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt. Darauf haben am 15.02.2006 Caritas, Diakonie, DRK und VZBV bei der Vorstellung ihres Schuldenreports 2006 hingewiesen.
Die vier Verbände fordern vor allem einen Ausbau der Schuldnerberatung. Derzeit reichen die Kapazitäten gerade für rund zwölf Prozent der überschuldeten Haushalte. Einige Länder und Kommunen kürzen die Mittel für die Schuldnerberatung. Dabei belegen Untersuchungen: Jeder Euro für die Schuldnerberatung führt zu Einsparungen bei Sozialausgaben in Höhe von zwei Euro. Das Land Berlin hat deshalb im vergangenen Jahr die Förderung der Schuldnerberatung erhöht.
Mehr... 21.02.2006
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"Gäubote"-Weihnachtsaktion: Klaus Kittler (DWW) über den gesellschaftlichen Abstieg überschuldeter Menschen
Mit der "Gäubote"-Weihnachtsaktion "Schuld(en)-Los" soll in der Diakonischen Bezirksstelle in Herrenberg eine Schuldnerberatung aufgebaut und ein Netz ehrenamtlicher Schuldnerberater geknüpft werden. Klaus Kittler vom DWW äußert sich im Interview mit Marion Schrade vom "Gäubote" zum gesellschaftlichen Abstieg überschuldeter Menschen.
Mehr... 26.12.2005
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Verantwortungsvolle Kreditvergabe: vzbv will Banken stärker in die Pflicht nehmen
Angesichts von drei Millionen überschuldeten Haushalten in Deutschland haben Verbraucherschützer eine verantwortlichere Kreditvergabe gefordert. Die Bürger seien oft "Spielball der Banken", sagte die Vorsitzende des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), Edda Müller. Verbraucher würden zum Teil zu Krediten überredet, die ihre Möglichkeiten zur Rückzahlung völlig überforderten. Während diese Kreditvergabe seitens der Banken völlig "sorglos" vor sich gehe, hätten andererseits viele ältere Kunden Probleme, einen privaten Kredit zu erhalten.
Mehr... 25.10.2005
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Entwurf eines Rechtsdienstleistungsgesetzes, Stellungnahme der AG SBV
Mit dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz wird das geltende Rechtsberatungsgesetz vollständig aufgehoben und abgelöst. Titel und Struktur des neuen Gesetzes machen die Abkehr von einem Gesetz deutlich, das ursprünglich auch in dem Bestreben erlassen wurde, jüdische Juristinnen und Juristen aus allen Bereichen des Rechts auszuschließen und die Sozialrechtsberatung allein den Organisationen der NSDAP vorzubehalten. Künftig wird auf den weiten Begriff der Geschäftsmäßigkeit verzichtet und stattdessen zwischen unentgeltlichen und entgeltlichen Rechtsdienstleistungen differenziert. Zu dem o. g. Diskussions-Entwurf eines Rechtsdienstleistungsgesetzes hat die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) am 14. Januar 2005 Stellung genommen.
Mehr... 11.04.2005
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Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2005
Seit 2002 ist in § 850c Abs. 2a ZPO eine Dynamisierung der Pfändungstabelle im 2-Jahres-Rhythmus vorgesehen. Maßgeblich für die Anpassung ist der Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EinkommensteuerG, d.h. die Entwicklung des steuerrechtlichen Existenzminimums. Der Gesetzgeber hatte eine erste Anpassung zum 01.07.2003 vorgesehen; weil aber die Steuerreform wegen der Elbe-Oder-Flut auf 2004 verschoben wurde, fiel die erste Dynamisierungsstufe aus. Deshalb kommt es erst jetzt mit Wirkung vom 01.07.2005 zur neuen Pfändungstabelle. Alle Pfändungsgrenzen werden einheitlich um 5,93% angehoben Mehr... 24.03.2005
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Aufruf des AK Girokonto der AG SBV zur Beteiligung an der Erfassung von Problemfällen
Die AG SBV ruft zur Beteiligung an einer neuen Dokumentationsrunde in Sachen Girokonto und auch Einschaltung der Umbudsstellen auf. Sollte es der Schuldnerberatung nicht gelingen, eine hohe Anzahl an Fällen zu dokumentieren, müsse sich eingestehen, dass sie entweder das Ausmaß der Problematik überschätzt oder nicht in der Lage ist, dieses zu dokumentieren. Zudem würden die bisherigen Erfolge der vergangenen Umfragen, die immerhin schon zu einer deutlichen Reaktion des Bundestages geführt haben, leichtfertig verspielt. Zumindest würde dann das Thema über einen erheblichen Zeitraum "tot"sein, so der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) Marius Stark. Mehr... 15.01.2005
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Neue Pfändungsfreigrenzen vom Bundestag einstimmig beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 15.11.2001 das 7. Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen einstimmig beschlossen. Entgegen mancher Befürchtung, dass die vorgesehenen Freibeträge nach der Intervention der Deutschen Anwaltsvereins in letzter Minute abgesenkt werden könnten, wurde der Gesetzesentwurf am 14.11.2001 unverändert vom Rechtsausschuss angenommen und in den Bundestag eingebracht.
Und auch diesmal gelang dem Rechtsausschuss eine Überraschung: Fraktionsübergreifend wurde ein Entschließungsantrag in den Bundestag eingebracht, der darauf gerichtet ist, den Grundfreibetrag für einen Schuldner mit zwei oder mehr Unterhaltsverpflichtungen noch mehr anzuheben und das Wohngeld in den Katalog der unpfändbaren Sozialleistungen aufzunehmen.
Der nächste Schritt im Gesetz- gebungsverfahren ist die Behandlung des beschlossen, aber nicht zustimmungs- pflichtigen, Gesetzes im Bundesrat. Dort soll es bei der nächsten Sitzung am 30.11.2001 auf die Tagesordnung kommen.
16.11.2001
Die neue Tabelle als PDF-Datei 
Download Presseerklärungen der SPD und der PDS als ZIP-Datei
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Pfändungsfreigrenzen: AG SBV mahnt weiteren legislativen Handlungsbedarf an
In einem Schreiben an die rechtspolitischen Sprecher der
Bundestagsfraktionen begrüßt die AG SBV grundsätzlich die bisher vorgesehenen Änderungen der Pfändungstabelle. Dennoch besteht ihrer Meinung nach weiterer legislativer Handlungsbedarf im Pfändungs- bzw. Zwangs- vollstreckungsrecht. ...mehr
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